Beschlüsse 2024

01/2024 Heckenschnitt
Ab 01.06. bis 31.07 hat der Heckenjungschnitt, Form - oder Pflegeschnitt bei allen Hecken in der KGV „ Freundschaft am Galgenberg“ e.V. lt. Bundesnaturschutzgesetz § 39 Absatz 5 zu erfolgen.
Die Hecken in den einzelnen Wegen, sind auf eine Höhe von 1,20 m zu schneiden.
Auf der Vereinshausallee ist auf eine Höhe von 1.60m zu achten.
Die Hecken im Veilchenweg, Gruppe 3 sind lt. Beschluss 10 / 2017 auf 1,40m Höhe zu schneiden.
Die Hecken im Außenbereich als Einfriedung ist auf 1,80 m Höhe zu bringen.
Hecken und Sträucher als Sichtschutz innerhalb der Parzellen sind auf eine Höhe von 1.80m zu schneiden und zu kürzen.
Bei jedem Heckenschnitt, ist auf brütende Vögel zu achten und es darf nur ein Form - Pflegeschnitt sowie Jungschnitt an der Hecke erfolgen.


Beschlüsse 2023

01/2023 Beschluss
Durchführung eines Frühschoppens zum Vatertag.

02/2023 Beschluss
An lässig unseres 70 jährigen Bestehen der KGV Freundschaft am Galgenberg e.V. Durchführung eines Jubiläumsfest.

03/2023 Beschluss
Um das Projekt Trinkwasseranschluss abzuschließen, ist ein Restbetrag von 4,69 € von jeden MG noch zu entrichten.

04/2023 Beschluss
Das Ablesen von Trinkwasser und Strom soll ab 2023 nach dem Abstellen, erst am letzten Samstag im Oktober erfolgen

05/2023 Beschluss
Das Ablesen von Trinkwasser und Strom soll ab 2023 nur mit Foto und per WhatsApp und Email erfolgen. Dadurch werden viele Fehlerquellen ausgeschaltet.


Beschlüsse 2022

01/2022 Teilnahme am Wettbewerb des Stadtverbandes
Der KGV ,,Freundschaft Am Galgenberg“ e.V. nimmt 2022 am Wettbewerb des Stadtverbandes teil.

02/2022 Mahngebühren
Erhöhung der Mahngebühren von 5,00 € auf 10,00 € und Aufhebung des Beschlusses 06/2004.

03/2022 Gebühr bei Übernahmevertrag Pachtgarten durch Angehörige
Erhöhung der Gebühren beim Übernahmevertrag Pachtgarten durch Angehörige von 20,00 € auf 40,00 €.

04/2022 Umlage Sanierung Vereinshaus
Für die Sanierung der Wand des VH ist ein offener Betrag über 11,50 € für 2021 noch zu begleichen.

05/2022 Bildung eines Rücklagen-Fonds für Reparaturen, Instandsetzungen und Erneuerungen
Auf Empfehlung des Finanzamtes werden für Reparaturen, Instandsetzungen und Erneuerungen zukünftig Rücklagen gebildet. Dies ist notwendig, da der Verein mit der Umstellung der Wasserversorgung auf Trinkwasser keine Einnahmen mehr durch das Brauchwasser erzielt, mit denen bisher notwendige Reparaturen usw. finanziert wurden. Außerdem soll damit erreicht werden, dass die Vereinskonten am Jahresende nicht ins Minus rutschen und von den Mitgliedern nicht mehr nachträglich finanzielle Beiträge gefordert werden müssen. Jährlich sind 45 € je Parzelle einzuzahlen. Der Betrag wird erstmals auf der Jahresrechnung 2022/2023 erhoben.

Aufhebung von Beschluss 08/2000 und Beschluss 11/2017 ,,Bildung einer Rücklage für Aufrechterhaltung der Stromversorgung“. Diese Beschlüsse werden durch den Beschluss O4/2022 ersetzt

06/2022 Veranstaltungen
Durchführung von 2 Frühschoppen 2022 und Ostereiersuchen 2023 und weiterer Kinderevents.

08/22 Finanzierung Handwerker
In unserem Kleingartenverein gibt es viele Flächen, Wege und Gebäude, die von allen Vereinsmitgliedern genutzt werden. Um diese Anlagen zu pflegen und zu erhalten, sind alle Gartenfreunde zur Leistung von Arbeitsstunden verpflichtet. Neben der Teilnahme an den mehrmals jährlich angesetzten Arbeitseinsätzen gibt es vielfältige Möglichkeiten individuell an beliebigen Tagen verschiedene Arbeiten für den Verein zu absolvieren, auch körperlich leichtere Tätigkeiten.

Leider kommen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht alle Gartenfreunde dieser Verpflichtung nach. Ersatzweise müssen daher bisher 10 € je nicht geleisteter Pflichtstunde an den Verein gezahlt werden. Mit diesem Geld müssen immer häufiger Fachfirmen mit der Erledigung dringender Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten beauftragt werden, da nicht genügend kompetente Vereinsmitglieder mit ausreichend, handwerklichen Fähigkeiten und Fachwissen dafür bereitstehen_ Zielstellung ist weiterhin, möglichst viele Arbeiten kostengünstig durch Eigenleistungen abzudecken. Einige sehr engagierten und handwerkliche versierte Gartenfreunden erledigen mit großem Fleiß verschiedene Arbeiten und opfern dafür fast ihre gesamte Freizeit. Für spezielle Arbeiten müssen aber Handwerksfirmen beauftragt werden. Um dies finanzieren zu könen, muss der Ausgleichsbetrag für nicht geleistete Pflichtstunden ab diesem Jahr auf 15 € angehoben werden.


Beschlüsse 2021

01/2021 Erneuerung der Schuppendächer
MG zahlen 46,00 € für die Sanierung und Sondermüllentsorgung
Stimmen dafür 98,4 %

02/2021 Projekt Schuppendach
finanzieller Unterstützung der MG 46,00 € pro MG

03/2021 Erneuerung des Schießstandes für Getränkeausgabe und Kellerraum als Büroraum

04/2021 Bauliche Veränderung an einem Schuppenraum
für eine Begegnung und Austauschmöglichkeit an Zeitschriften Büchern, evtl. auch Gartengeräten für alle Gartenmitglieder, Groß und Klein. "Leseinsel“

05/2021 Projekt Anhängerstellplatz

06/2021 Ersatzpflanzung / statt Bäume
Instandsetzung vom Parkplatz Zufahrtsweg, mit beantragten Fördergeld von der Stadt Erfurt Natur und Umweltamt, sollen am Rand des Parkplatzes eine Schutzpflanzung mit Sträuchern für die angrenzenden Kleingärten, heimische Vogel - und Insektenwelt gepflanzt werden.

07/2021
Der Beschluss von 2008 Heckenschnitt wird in seiner jetzigen Form aufgehoben. Wird an die Anforderung von Natur und Umweltamt anlehnend erneuert. Fein und Schönschnitt der Jungtriebe ist das ganze Jahr erlaubt.
Der Heckenschnitt muss dem heutigen Stand entsprechen, neue Formulierung. Der Heckenschnitt wird im Bundesnaturschutzgesetz Paragraf 39 Absatz5 geregelt. Jedes Mitglied hat mit der Einladung eine Ausführung darüber erhalten

07/2021 Sauberkeit der Wege
Punkt 6.3 der Kleingartenordnung: "Die Pflege des Begleitgrüns an den Wegen der angrenzenden Gärten obliegt dem Kleingärtner.“
Neben dem Heckenschnitt ist von den einzelnen Pächtern die halbe Wegbreite (ca.2 m) sauber zu halten.
Auf den Wegen mit Rasen ist der Rasenschnitt der Beseitigung des Grüns gleichgesetzt.
Wegeschäden sind unbedingt zu vermeiden.
Deshalb wird festgelegt, dass der Einsatz von Bodenfräsen und ähnlichen Geräten zur Beseitigung von Grün auf den Wegen der Gartenanlage mit der Beschlussfassung untersagt wird. Dadurch wird verhindert, dass die Wege beschädigt werden, die Kiesschicht sich mit dem darunter liegenden Bodenmaterial vermischt und bei feuchtem Wetter alles verklebt. Außerdem wird so der Verbreitung des Grüns entgegengewirkt.
Benachbarte Gartenfreunde werden aufgefordert, sich gemeinsam für die Säuberung ihres Wegstückes verantwortlich zu fühlen. Falls erforderlich sollte eine freundliche Erinnerung an diese Aufgabe direkt an den Gartennachbarn gerichtet werden. Auf die Einschaltung des Vorstands sollte weitestgehend verzichtet werden, jedoch bei völliger Nichtbeachtung des Beschlusses ist er zu informieren.
Die Mitglieder sind verpichtet diese gegenseitigen Hinweise in der jeweiligen Gruppe und Hinweise des Fachberaters Garten sowie des Vorstands zu beachten. Dieser Beschluss ist sofort gültig.

08/2021 Projekt Buckelpiste
Stimmen dafür 96,9 %

09/2021 Parzellen werden bei Pflegestau vom Vorstand vor Ort kontrolliert
Stimmen dafür 92,2 %

Beschluss: Nochmalige Aufnahme des Projektes Pumpenhausdach von 2016
Wurde nie zum Abschlussgebracht, da ein Betrag von 11,84 € von jedem MG noch zu bezahlen ist.

Beschluss: Zu Punkt 1 Dringlichkeitsantrag /2021
Projekt separaten Trinkwasseranschluss durch die Thüringer Wasser GmbH Anschluss regionaler Versorgung Unkostenbeitrag 52,00 € pro MG


Beschlüsse 2020

01/2020 Alte Stromzähler vor dem Jahr 2000 sollten bis letzten Samstag im September 2021 von den betroffenen Mitgliedern ausgetauscht und erneuert werden. Die letzte Frist für das wechseln der Zähler wird bis April 2022 verlängert. Verluste an Strom werden danach auf die Gfd. aufgerechnet, die keine Erneuerung der Stromzähler durchgeführt haben

07/2020 Alte Stromzähler vor dem Jahr 2000 müssen 2020 von den betroffenen Mitgliedern bis zum letzten Samstag am 26.09.2020 ausgetauscht und erneuert werden.

08/2020 Bildung eines Fonds für Instandsetzung
Für zu erwartende größere Reparaturen und evtl. Erneuerungen an Einrichtungen und Anlagen ist ein Fonds zum Ansammeln der erforderlichen Mittel zu bilden.
Alle jährlich von den geplanten Kosten nicht in Anspruch genommenen mittel sind diesem Fonds zuzuführen.

08/2020 Wer die Heckenpflege und Sauberkeit der angrenzenden Wege nicht einhält, werden die Stunden für die Hecken-und Wegepflege entfallen. Die anfallenden Kosten trägt das Gartenmitglied.

09/2020 Erneuerung der Brauchwasserzuleitung 2021
vom Abzweig KGV "Nordstrandblick“ e.V. (Schieber, Absperrventil) bis zu unserem Brauchwasserschacht KGV "Freundschaft am Galgenberg“ e.V. (eigene Zuleitung soll gelegt werden. Eine Umlage von ca. 100 € wird erforderlich sein.

10/2020 Eine Arbeitsgruppe von 3 Mitgliedern und 1 Mitglied vom Vorstand, sollen dieses Vorhaben mit realisieren und erforderliche Genehmigungen besorgen sowie eine Kalkulation aufstellen. Die erstellte Kalkulation wird für alle Mitglieder im Schaukasten ersichtlich ausgehangen.

11/2020 Die Umlage von 100 € für die Erneuerung der Brauchwasserzuleitung wird auf der Jahresrechnung 2020 mit angefordert.


Beschlüsse 2019

11/2019 Erhöhung der Miete für das Vereinshaus
ist mit 100 % von den Mitgliedern bestätigt worden.

10/2019 Reparatur Elektrik Vereinshaus
Eine Umlage von 15,00 € für Reparatur Elektrik Vereinshaus, ist mit 91% von den Mitgliedern bestätigt worden.

09/2019 Erhöhung des Pflichtstundenbeitrages
von 7,50€ auf 10,00€ ist mit 81 % von den Mitgliedern bestätigt wurden.


Beschlüsse 2018

13/2018 Arbeitseinsatz Parkplatzfläche
mit 79 Stimmen dafür, Beschluss mit 100% (einstimmig) angenommen.

12/2018 Arbeitseinsätze September 2018
mit 76 Stimmen dafür, Beschluss mit 96,2% (mehrheitlich) angenommen.

11/2018 Umlage Projekte
74 Stimmen dafür - Beschluss mit 93,7% (mehrheitlich) angenommen. Zu diesem Beschluss wurde ein Einspruch eingereicht und bedarf erst einer Klärung.

10/2018 Wahl
von Gfd. David Hanisch zum Fachberater Garten mit 79 Stimmen dafür - Beschluss mit 100% (einstimmig) angenommen.

09/2018 Wahl
von Gfd. Nico Querschjreiber zum stellvertretenden Vereinsvorsitzenden mit 79 Stimmen dafür - Beschluss mit 100% (einstimmig) angenommen.

08/2018 Sanierung der Wege Vereinshausallee und Veilchenweg,
durch Fördermittel und eine Umlage von l0,00€ pro Parzelle, zu entrichten bis 31.07.2018 auf das Vereinskonto / Sparkasse Mittelthüringen DE74820510000130088994.
Der Beschluss wurde von den Mitgliedern bestätigt.

07/2018 Beschluss über die Schnittstelle bis wohin der Verein bezahlt und nachhaltige Sanierung der Stromanlage, wo es keine gröβeren Behinderungen bei der Verlegung von Erdkabel gibt.
Der Beschluss wurde von den Mitgliedern bestätigt.

06/2018 Erhöhung Beschluss 11/2001, der Betrag für die nicht geleistete Stunden wird an 2018 auf 15,00 € festgesetzt.
Mitgl. anwesend: 91; - Stimmen dafür: 33; - Stimmen dagegen: 58;

05/2018 Aus-Eintritte von Mitgliedern 2017
Die nachfolgenden Gartenfreunde sind von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.

Parz. ausscheidendes ---> eintretendes Mitglied
018 Herr Hans-Herbert John ---> Gfrd. Rainer Ringwelski
025 Herr Manfred Musgale ---> Gfrd. David Hanisch
037 Herr Harry Schiebold ---> Gfrdin. Elke Lutty
039 Herr Michael Guth ---> Gfrd. Mohamed Jusof
045 Herr Robert Böttner ---> Gfrdin. Karin Nöring
192 Herr Günter Hoffmann ---> Gfrdin. Karin Nöring
105 Herr Hans Peter Ludwig ---> Gfrdin. Dany Tränkler
133 Herr Markus Stock ---> Gfrd. Ehsan Mohamed
132 Herr Thomas Richardt ---> Gfrdin. Hanni Bindernagel
059 Frau Doris Schübel ---> Gfrd. Marco Spiller
040 Herr Gerhard May ---> Gfrdin. Nicole Aderhold

04/2018 Bestätigung zur Durchführung eines Sommerfestes und Frühschoppen 2018 Durch die Mitgliederversammlung wurde nach der Diskussion, die Durchführung von einem Sommerfest und Frühschoppen bestätigt.

03/2018 Beschlussfassung Durch die Mitgliederversammlung wird der Arbeitsplan 2018 bestätigt.

02/2018 Beschlussfassung Durch die Mitgliederversammlung wird der Finanzplan 2018 bestätigt.

01/2018 Bestätigung des Geschäftsberichtes für das Jahr 2017 und Entlastung des Vorstandes Der Geschäftsbericht des Vorstandes für das Jahr 2017 wurde durch die Mitgliederversammlung nach der Diskussion bestätigt und dem Vorstand für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.


Beschlüsse 2017

12/2017 Heckenhöhe der Gruppe 3
Derä Weg der Gruppe 3 wird als Zufahrt unserer Gartenanlage genutzt. L.t. bestehendem Beschluss, dürfen die Hecken aber nur bis 1,20 m hoch sein. Die Lärm und Staubbelästigung der angrenzenden Gärten führen aber immer wieder zu Beschwerden der Pächter. Eine Höhe der Hecken der Gruppe 3 bis 1,40m ist mit Zustimmung der Mitglieder hiermit zulässig.

11/2017 Bildung einer Rücklage für Aufrechterhaltung der Stromversorgung
Bildung einer Rücklage für unsere Stromleitung. Unsere Stromanlage wird in den nächsten Jahren eine hohe Sanierungssumme zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung benötigen. Die zum Teil morschen Holzmasten, bröckelnde Betonmasten und Isolatoren werden in den nächsten Jahren erneuert werden müssen. Die Stromkosten werden ohne Aufschlag an die Mitglieder weiter gegeben und somit ist eine Rücklagenbildung für die eigene Stromleitung nicht möglich. Rücklagen vom Verein für die Finanzierung der Stromleitung sind nicht vorhanden. Ein Vorschlag über die Höhe der jährlichen Ansparsumme und Jahre, soll die heutige Mitgliederversammlung entscheiden.

10/2017 Bestätigung, Heckenhöhe der Gruppe 3.
Der Weg der Gruppe 3 wird als Zufahrt unserer Gartenanlage genutzt. Lt. bestehenden Beschluss, dürfen die Hecken aber nur bis 1.20 m hoch sein. Die Lärm und Staubbelastung der angrenzenden Gärten fuhren aber immer wieder zu Beschwerden der Pächter. Eine Höhe der Hecken der Gruppe 3 bis 1.40m ist mit Zustimmung der Mitglieder hiermit zulässig.

09/2017 Bestätigung, Bildung einer Rücklage für Aufrechterhaltung der Stromversorgung.
Bildung einer Rücklage für unsere Stromleitung. Unsere Stromanlage wird in den nächsten Jahren eine hohe Sanierungssumme zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung benötigen. Die zum Teil morschen Holzmasten, bröckelnde Betonmasten und Isolatoren werden in den nächsten Jahren erneuert werden müssen. Die Stromkosten werden ohne Aufschlag an die Mitglieder weiter gegeben und somit ist eine Rücklagenbildung für die eigene Stromleitung nicht möglich. Rücklagen vom Verein für die Finanzierung der Stromleitung sind nicht vorhanden. Ein Vorschlag über die Höhe der jährlichen Ansparsumme und Jahre, soll die heutige Mitgliederversammlung entscheiden.
Mitgl. anwesend: 107; - Stimmen dafür: 101; - Stimmen dagegen: 6;

08/2017 Erneuerung des Freistromventil und Kostenübernahme durch die Pächter.
Erneuerung des Freistromventilwurde 2015 in der Gruppe 13 und 2016 in der gesamten Gartenanlage in den Parzellen vom Verein finanziert. Das Freistromventil sind aber in den Gärten der Pächter und somit sind die Pächter für die Wartung und Funktionsfähigkeit der Freistromventile verantwortlich. Die Freistromventile gehen mit diesem Beschluss und Zahlung von 10,00€ bis 30.05.2017 in Eigentum der Pächter. Ausgenommen von diesem Beschluss sind die Parz. 136, 145 und 147, die ihre Freistromventile selber finanzierten.

07/2017 Bestätigung der neuen Festlegung für das Vereinshaus.
Das Vereinshaus wird nur noch komplett mit allen Räumen incl. Stühle, Tische für Terrasse und Holzkohlegrill vermietet. Mit Mitgliedern kann eine Vermietung entgegen dieser Festlegung mit dem Vereinshausleiter abgesprochen werden. Dienstleistungen wie Reinigungsarbeiten, Tische-und Stühle stellen incl. Terrasse und Bereitstellung von Tischdecken werden nicht mehr ausgeführt. Preis neu :
Miete für Gartenfreunde 95,00€
Miete für Mitglieder 75,00€
Wasser/abwassernach Verbrauch je m³ 29,00€
Kaution 60,00€

06/2017 Bestätigung
Erhöhung Beschluss 11/2001,der Betrag für nicht geleistete Sunden wird ab 01.09.2017 auf 15,00 € erhöht.
Mitgl. anwesend: 107; - Stimmen dafür: 18; - Stimmen dagegen: 89;

05/2017 Aus-Eintritte von Mitgliedern 2016
Die nachfolgenden Gartenfreunde sind von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.

Parz. ausscheidendes ---> eintretendes Mitglied
008 Gfd. Riemer ---> Gfd. Ehrhardt
010 Grd. Römhild ---> Gfd. Botzyk
118 Gfdin. Schmidt ---> Gfd. Jahn
087 Gfd. Meißner ---> Gfdin. Hinz
039 Gfd. Foth ---> Gfdin. Vigogne
064 Gfd. Dinkler ---> Gfdin. Sandeck
039 Gfdin. Vigogne ---> Gfd. Guth
133 Gfd. Strey ---> Gfd. Englich
Mitgl. anwesend: 106; - Stimmen dafür: 106; - Stimmen dagegen: 0;

04/2017 Bestätigung zur Durchführung eines Sommerfestes und Frühschoppen 2017
Durch die Mitgliederversammlung wurde nach der Diskussion, die Durchführung von einem Sommerfest und Frühschoppen bestätigt.
Mitgl. anwesend: 106; - Stimmen dafür: 106; - Stimmen dagegen: 0;

03/2017 Beschlussfassung
Durch die Mitgliederversammlung wird der Arbeitsplan 2017 bestätigt.
Mitgl. anwesend: 105; - Stimmen dafür: 105; - Stimmen dagegen: 0;

02/2017 Beschlussfassung
Durch die Mitgliederversammlung wird der Finanzplan 2017 bestätigt.
Mitgl. anwesend: 105; - Stimmen dafür: 105; - Stimmen dagegen: 0;

01/2017 Bestätigung des Geschäftsberichtes für das Jahr 2016 und Entlastung des Vorstandes
Der Geschäftsbericht des Vorstandes für das Jahr 2016 wurde durch die Mitgliederversammlung nach der Diskussion bestätigt und dem Vorstand für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.
Mitgl. anwesend: 106; - Stimmen dafür: 104; - Stimmen dagegen: 2;


Beschlüsse 2016

12/2016 Erhöhung Beschluss 12/2000, jährlich erfolgt die Ablesung der Zählereinrichtungen Wasser und Strom am letzten Sonnabend im September. Mitglieder die an diesem Tag nicht persönlich ihre Daten zur Verfügung stellen und auch nicht die Daten bestätigt durch 25,00 €.

11/2016 Neue Mitglieder ab der Mitgliederversammlung 2016 und positiven Beschluss erhalten bei Zahlung eine Urkunde über 100,00 €.

11/2016 Erhöhung der Urkunde für Strom von 75,00€ auf 100,00€.
Die Vorauszahlung von 75,00€ ist nicht mehr ausreichend für die jährliche Stromkostenabrechnung und monatliche Abschlagszahlungen an die Stadtwerke. Zahlung ist fällig bis 30.6.2016 und Zahlung von 25,00€ wird mit einer zusätzlichen Urkunde über 25,00€ bestätigt.

10/2016 Erneuerung der Schrankenanlage der Gruppe 3 und Befestigung der Steigung mit einem wasserdurchlässigen Belag durch eine Fachfirma.
Für die Kosten It. Angebot von 3000,00€ sind 2500,00€ Fördermittel beantragt.

09/2016 Fachgerechte Sanierung der Südseite des Vereinshaus.
Die Materialkosten betragen ca. 600,00 € zuzgl. ca. 20 Pflichtstunden.

08/2016 Reduzierung der Gruppenwarte in unserer Gartenanlage von 13 auf 4 Mitglieder. Entscheidungen zu der Neuvergabe der Positionen an Mitglieder, wird kurzfristig mitgeteilt.

07/2016 Aufhebung des Beschluss 12/ 2001 aus gesetzlichen Gründen, Mitglieder erhalten für mehr geleistete Stunden 6,00€.


Beschlüsse 2015

01/2015 Bestätigung des Geschäftsberites für das Jahr 2014 und Entlastung des Vorstandes

02/2015 Finanzplan 2015

03/2015 Bestätigung zur Durchführung eines Sommerfestes und Flohmarkt mit Frühschoppen

04/2015 Bestätigung von Aus- und Eintritten von Mitgliedern 2014

05/2015 Reduzierung geleisteter Pflichtstunden
für die Tätigkeit als Gruppenwart von 4 auf 3 Stunden. Die Mitglieder der Randgärten am Hauptweg der 3 Gartenanlagen, bekommen für die Beseitigung von Laub 1 Stunde zusätzlich bei Erfüllung vergütet.

06/2015 Beschluss ausgewiesene Mahngebühren nach dem 15.12.
im fälligem Jahr der Gartenrechnung lt. Pachtvertrag fällig bis 15.12. im Jahr, werden bei Nichtzahlung mit 1 Pflichtstunde in Abzug gebracht.

07/2015 Bestätigung des Arbeitsplanes

08/2015 Beschluss für die Teilnahme am Stadt- und Landeswettbewerb 2015

09/2015 Beschlussfassung zur Sanierung des Pumpenhauses
Beschluss It. Vereinssatzung § 6.2. zur Deckung außerplanmäßigen Finanzbedarf für die Sanierung des Pumpenhauses, dazu kann die Mitgliederversammlung die Erhebung einer Umlage beschließen. Diese Umlage ist auf 75,-€ pro Pächter It. vorliegenden Kostenangebot festgelegt. Die Forderung ist bei positivem Beschluss bis 31.10.2015 fällig.


Beschlüsse 2014

1.Brauchwasser-und Abwasser-Ordnung

Beschluss 01 Ergänzung Zu §3
Wird entgegen dieser Ordnung die Fäkalienabfuhr durch ein anderes Entsorgungsunternehmen durchgeführt und muss der Verein die Rechnung vom Auftragnehmer an den Pächter weiterleiten, wird ein Arbeits- und Verwaltungsaufwand in Höhe einer Arbeitsstunde dem Pächter in Rechnung gestellt. Der Betrag wird dem Fonds Umlage Wasser zugeführt.

Beschluss 02 Austausch §4
Ist es nicht möglich die Wasseruhr abzulesen, ist der Vorstand berechtigt, einen geschützten Verbrauch, gemessen am Vorjahresverbrauch anzunehmen und fiiré den Arbeits- und Verwaltungsaufwand den Wert von zwei Arbeitsstunden pauschal zu verrechnen. Der Betrag wird dem Fonds Umlage Wasser zugeführt.

2. Ordnung zur Elektroenergieversorgung

Beschluss 3 Austausch §5
Ist es nicht möglich den Elektrozähler abzulesen, ist der Vorstand berechtigt, einen geschützten Verbrauch, gemessen am Vorjahresverbrauch anzunehmen und für den Arbeits- und Verwaltungsaufwand den Wert von zwei Arbeitsstunden pauschal zu verrechnen. Der Betrag wird dem Fonds Umlage Energie zugeführt.

Beschluss 4 Das Nichtbezahlen der Jahresrechnung bei Fälligkeit
(dies ist auf der Rechnung ersichtlich) hat 10 Tage nach Verzug eine Mahnung mit einer Mahngebühr in Höhe von 30 € (entspricht dem Wert von 2 Arbeitsstunden) zur Folge. Maßgebliches Datum ist der Zahlungseingang auf dem Vereinskonto.

Beschluss 5 vom 12.04.2014 Wird damit außer Kraft gesetzt.

Beschluss 5
Wenn zwei Wochen nach Zahlungstermin keine Zahlung auf dem Konto des Vereins eingegangen ist, wird die Angelegenheit zur weiteren Klärung dem Rechtsanwalt übergeben. Der Vorstand versendet in diesen Fällen keine Mahnung mehr.

05/2014 Beschlussvorlage zur Bestätigung der neuen Satzung
Die neue Satzung für den KGV ,,Freundschaft, Am Galgenberg“ e.V. wurde durch die Anwaltskanzlei Kölzsch erarbeitet und nach Abstimmung mit dem Vorstand, in der jetzigenF0rm für die Bestätigung durch die Mitgliederversammlung vorbereitet. Die erfolgte Vorlage des Satzungsentwurfes beim Amtsgericht und Finanzamt Erfurt ergab keine Beanstandungen und entspricht dem Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit.
Jedes Mitglied hat mit der Einladung zur Mitgliederversammlung die neue Satzung erhalten und damit die Möglichkeiten gehabt, sich mit diesem Dokument vertraut zu machen.
Die neue Satzung stellt für alle Vereinsmitglieder einen gut handhabbaren Rechtsrahmen zur Verfügung, regelt konkret die Pflichten und Rechte und erhöht die Handlungsfähigkeit des Vorstandes.
Mit der Bestätigung der Satzung durch die Mitgliederversammlung und nach Eintrag in das Vereinsregister beim Amtsgericht, wird die Vereinssatzung von 1997 außer Kraft gesetzt.
Mitgl. anwesend: 120; - Stimmen dafür: 116; - Stimmen dagegen: 1; - Enthaltungen:3;


Beschlüsse 2013

Beschluss 01
Zur vollständigen Kostendeckung des Unterkontos Verwaltungsaufgaben wird der Mitgliedsbeitrag auf 12,50 € pro Mitglied erhöht.

Beschluss 02 Satzungsänderung §4 neu IV.
Jeder abgeschlossene Pachtvertrag ist an eine Mitgliedschaft des Pächters im Verein gebunden.

Beschluss 03 wurde nicht von den Mitgliedern befürwortet.
Jeder abgeschlossene Pachtvertrag ist an eine Mitgliedschaft des Pächters im Verein gebunden.

06/2013 Bestätigung der Untersagung von Schrottsammlungen im Außen – und Innenbereich der Gartenanlage.
In Abstimmung mit den Vorständen der KGV "Galgenberghöe“, "Nordstrandblick“ und "Freundschaft, Am Galgenberg“ werden ab sofort Schrottsammlungen im Innen - und Außenbereich der Gartenanlage untersagt.
Begründung:
In der Vergangenheit wurden die Schrottsammlungen van einzelnen Gartenfreunden dazu missbraucht, ihren persönlichen Mill zu entsorgen. Das führte dazu, dass auf Kosten des Vereins und damit auch der Mitglieder diese entfernt werden mussten.
Verbotsschilder für die Schrottsammelunternehmen werden an den Eingängen der Anlage angebracht.
Bei Verstößen muss der Verursacher damit rechnen, für die Kosten der Entsorgung aufzukommen.
Mitgl. anwesend: 112; - Stimmen dafür: 112; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

07/2013 Bestätigung für den Bau einer Brauchwasserleitung in der Gartenanlage für 2013
Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Alter der bestehenden Brauchwasserleitung von über 50 Jahre und deren maroden Zustand, hohe unkontrollierte Verluste und sich häufende Havarien. Für die Zukunft kann keine stabile Wasserversorgung garantiert werden. Seit Jahren wurde für die Finanzierung des Projektes Ansparungen von Geldmitteln durchgeführt (Beschluss 08/2000), die jedoch nur einen Teil abdecken können. Die Einlagen der Mitglieder von 120,00 € pro Parzelle auf das Vereinskonto sollen bei der Realisierung des Projektes entschädigungslos eingesetzt werden. Die Urkunde über die Einlage von 120,00 € ist gegenstandlos. Bei Mehrkosten wird die Finanzierung durch Umlagen gewährleistet.
Die anfallenden Arbeiten sind durch Eigenleistungen der Mitglieder und damit kostengünstiger durchzuführen. Die Mitglieder wurden in einem Informationsblatt über diese Baumaßnahme In Kenntnis gesetzt.

Der Beschluss 08/2013 Arbeitsplan 2013
wurde nur mit Terminverschiebungen, aufgrund der kalten Witterung im Frühjahr in Punkten Wasseranstellung und Arbeitseinsatz eingehalten.

09/2013 Bestätigung zur Änderung der Aufnahmegebühr
für neue Mitglieder in den Gartenverein. Die Aufnahmegebühr bei Neuaufnahmen von Mitgliedern wird ab den 01.03.2013 auf 120,00 € festgelegt. Damit werden wir unter Anderen den erhöhten finanziellen Forderungen an den Verein gerecht, die sich aus Abgaben an die Kommune und Dienstleistern ergeben. Die durchzuführenden Erschließungsmaßnahmen für Brauchwasser werden damit kompensiert.
Die Aufnahmegebühr für Mitglieder ohne Parzelle bleibt bei 20,00 €.
Der Beschluss 05/2005 (20,00 € Aufnahmegebühr ) wird damit außer Kraft gesetzt.
Mitgl. anwesend: 112; - Stimmen dafür: 111; - Stimmen dagegen: 1; - Enthaltungen: 0;

Der Beschluss 10/2013 Teilnahme am Wettbewerb des Stadtverbandes Erfurt
am 23.07.2013, war für unsere Gartenanlage ein voller Erfolg. Wir belegten den 2. Platz, der zusätzlich 750,-€ in unsere Vereinskasse als Einnahmen brachte.


Beschlüsse 2012

03/2012 Bestätigung der von den Mitgliedern mehr geleisteten Stunden Die von den Mitgliedern im Jahr 2011 mehr geleisteten Stunden, die über die festgelegten Pflichtstunden hinausgehen, werden bestätigt.
Mit der Rechnungslegung für das Jahr 2011 sind die Stunden den betreffenden Mitgliedern gutzuschreiben und mit 06.00 Euro je Std. von den finanziellen Leistungen in Abzug zu bringen. ( laut Beschluss 12/ 2001 ) Darüber hinaus werden einem Teil der Mitglieder mehr geleistete für 2012 gutgeschrieben.
Mitgl. anwesend: 115; - Stimmen dafür: 115; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

06/2012 Beschlussüber die Verplombung der Zähleinrichtung für Brauchwasser
Mit Beginn der Versorgung der Gartenparzellen mit Brauchwasser sind die Zähleinrichtungen einzubauen und zu verplomben. Die Verplombung der Wasserzähleinrichtungen und Prüfung der Daten erfolgt durch bevollmächtigte Gartenfreunde. Die Registrierung der Zählerstände und Gerätenummern sind mit der Verbraucherliste abzugleichen und gegebenenfalls neu einzutragen. Die Ablesung über den Verbrauch von Brauchwasser erfolgt mit der Einstellung der Wasserversorgung. (Termin wird in den Schaukästen bekannt gegeben).
Der Beschluss 07 I 2005 wird damit außer Kraft gesetzt.
Mitgl. anwesend: 115; - Stimmen dafür: 115; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;


Beschlüsse 2010

07/2010 Änderung der Vereinssatzung von 1997 § 08 Nr. 2.7
Änderung der Vereinssatzung zum § 08 Nr. 2.7 des Kleingartenverein “Freundschaft, Am Galgenberg“ e.V.
Alte Fassung: Die Arbeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung.
Neue Fassung: Die Mitglieder des Vorstandes werden grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können den Mitgliedern pauschalierte Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Die steuer- bzw. abgabenrechtlichen Vorschriften sind dabei einzuhalten. Die Erstattung von Auslagen gegen Beleg bzw. nachgewiesener Fahrkosten bleibt hiervon unberührt.
Mitgl. anwesend: 106; - Stimmen dafür: 106; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;


Beschlüsse 2008

10/2008 Regulierung der Ligusterhecke
Der Gesamtzustand der Ligusterhecke im Verein ist durch unterschiedliche Höhen und unterschiedliche Dicken, sowie viele Kahlstellen gekennzeichnet. Eine einheitliche Ansicht, auch in den einzelnen Gruppen, ist nicht mehr gegeben Die Regulierung bzw. Ergänzung der Ligusterhecke ist deshalb vorzunehmen.
Festlegungen:

  1. Die maximale Höhe bei der Regulierung wird für die Querwege mit 1,10 m festgelegt.
  2. Für den Hauptweg, den Weg entlang des Abstellplatzes und rund um die Frei- Fläche beträgt die maximale Höhe 1,40 m.
  3. Die Richtung der Ligusterhecke in den einzelnen Wegen, sowie die Breite der Wege, einschl. einer Schrägstellung der Ligusterhecke auf der Außenseite der Parzelle wird vom Vorstand vorgegeben.
  4. Die Heckenhöhe kann in den einzelnen Gruppen, aufgrund der unterschiedlichen vorhandenen Höhen, auch niedriger aber einheitlich It. 1. + 2. festgelegt werden.
  5. Der Rückschnitt bzw. Richtungsschnitt ist vom jeweiligen Parzellennutzer selbst durchzuführen, bzw. selbst zu klären wer diese Arbeit für ihn durchführt.
  6. Die Arbeiten sind ab Oktober 2008 bis Ende Februar 2009 durchzuführen und werden durch die Obleute zeitlich organisiert.
  7. Die Container zum Abtransport des Schnittgutes werden durch den Vorstand entsprechend der Anforderungen durch die Obleute bereitgestellt.
  8. Die Kosten für die Containertransporte werden aus dem Vereinsvermögen beglichen.

08/2008 Veränderung und Zusammenlegung Beitrag und Umlagen
In den Rechnungslegungen der letzten Jahre wurden die Positionen Beitrag und Umlagen Vereinshaus, sowie Arbeitsgeld, einzeln aufgeführt. Diese drei Positionen ergeben zusammen genommen 49,00 €.
Zur Mitgliederversammlung des Stadtverbandes am 01.03.2008 wurde der Beschluss gefasst, den Beitrag ab 2009 von 10,50 € auf 11,50 € zu erhöhen.
Wir schlagen der Mitgliederversammlung vor zu beschließen, dass wir die anfangs drei erwähnten Positionen Beitrag, Umlagen Vereinshaus und Arbeitsgeld in einer Summe mit 50,00 € in die Rechnung aufnehmen unter dem Begriff "Beitrag / Umlagen".
Mitgl. anwesend: 112; - Stimmen dafür: 103; - Stimmen dagegen: 9; - Enthaltungen: 0;

07/2008 Sauberkeit der Wege
Im Zusammenhang mit dem Heckenschnitt ist die halbe Wegbreite = 2 m mit sauber zu halten. Durch Mitglieder werden dazu teilweise Bodenfräsen und ähnliche Geräte verwandt. Das führt dabei zur Vermischung des Wegebelages mit Erde und hat zur Folge, dass dieser Abschnitt des Weges bei feuchtem Wetter klebt und zu Wegeschäden führt. Außerdem ist festzustellen, dass das Grün sich vermehrt.
Deshalb wird festgelegt, dass der Einsatz von Bodenfräsen und ähnlichen Geräten zur Beseitigung von Grün auf den Wegen der Gartenanlage mit der Beschlussfassung untersagt wird. Die Beseitigung des Grüns auf den Wegen innerhalb der Gruppe wird durch den Obmann überwacht. Die Mitglieder sind verpflichtet die Hinweise der Obleute zu beachten.
Auf den Wegen mit Rasen ist der Rasenschnitt der Beseitigung des Grüns gleichgesetzt. Wegeschäden sind unbedingt zu vermeiden.
Mitgl. anwesend: 112; - Stimmen dafür: 112; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

06/2008 Teilnahme am Wettbewerb der Stadt Erfurt — "Erfurt blüht auf”
Auf Vorschlag des Stadtverbandes Erfurt der Kleingärtner e.V. beteiligt sich der Kleingärtnerverein ,,Freundschaft, Am Galgenberg” e.V. am Wettbewerb der Stadt Erfurt 2008 unter dem Motto ,,Erfurt blüht auf”. Im Wettbewerb wird die Ordnung und Sauberkeit der Gartenanlage insgesamt und Im Einzelnen die Ordnung in den Parzellen, die Ordnung und Sauberkeit der Wege, das äußere Erscheinungsbild des Vereines, der Anbau von Obst und Gemüse und der Blumenreichtum gewertet.
Die Mitgliederversammlung beschließt die Teilnahme.

04/2008 Gartenfest 2008
Das Gartenfest findet vom 11.07. - 13.07.2008 statt. Am 11.07.2008 findet ab 18:00 Uhr im Vereinshaus eine Veranstaltung für die Mitglieder die eine Teilnahmekarte erworben haben statt. Außer einem gemeinsamen Abendbrot soll der Humor nicht zu kurz kommen. Rätselspaß und Spiele sind vorgesehen.
Am 12.07.2008 ab 9:00 Uhr werden die letzten notwendigen Einrichtungen aufgestellt für die Kinderspiele und Verkaufsstände. Ab 11:30 Uhr wird aus der Gulaschkanone Suppe mit Würstchen Serviert und ab 14:00 Uhr beginnen die Spiele für die Kinder und Erwachsenen. Außerdem spielt die Kapelle Unterhaltungsmusik und ab 17:00 Uhr wird bis 23:00 zum Tanz aufgespielt. Der Verkauf oder die Ausgabe von Kuchen, Fischbrötchen, Bratwürsten, Eis und Getränken beginnt ebenfalls um 14:00 Uhr.
Am 13.07.2008 wird ab 9:00 Uhr ein Skatturnier nach den Regeln Der Altenburger Skatschule durchgeführt. Preisverteilung nach zwei Skatrunden ca. 13:00 Uhr.


Beschlüsse 2007

07/2007 Wechsel der Wasserzähler
Wasserzähler, deren Alter 6 Jahre überschritten ist, dürfen ab 2007 nicht mehr Installiert werden. Die Wasserzähler sind bis zum 13.04.2007 in die Gartenleitung, unmittelbar hinter der Hecke nach dem Absperrventil einzubauen.
Die Obleute lesen die bisherigen Hasserzähler, sowie die neu eingebauten Wasserzähler am 14.04.2007 von 9:00 - 11:00 Uhr ab und tragen die Ableseergebnisse auf dem Gruppenformular ein. Das Gesamtergebnis der Gruppe ist dem Vorstand am 15.04.2007 durch die einzelnen Obleute zu übergeben.
Das Wasser wird erst dann angestellt, wenn alle Wasserzähler eingebaut sind. In den Parzellen, wo die Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird die Wasserleitung mit einem Stopfen versehen und verplombt.
Mitglieder, die am 14.04.2007 nicht anwesend sein können, müssen vor dem Ablesetermin die Ablesung des Wasserzälers in ihrer Parzelle mit dem Obmann klären.
Die Wasserzähler sind It. Beschluß 06/2003 Eigentum des jeweiligen Pächters und selbst zu beschaffen und zu kontrollieren, daß eine ordnungsgemäße Zählung erfolgt.

06/2007 Teilnahme am Wettbewerb des Stadtverbandes Erfurt
Der Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V. hat für das Jahr 2007 einen Wettbewerb der Kleingärtnervereine der Stadt Erfurt ausgeschrieben. Bewertet werden dabei die Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes in Bezug auf die "Kleingärtnerische Nutzung" die Einhaltung des Umweltschutzes, Sauberkeit des Umfeldes Gestaltung und Sauberkeit der Wege Einfriedungen Sauberkeit in den Parzellen Baumschnitt, Einhaltung der Gesetzlichkeiten bei den Baumaßnahmen, Durchführung von Mitgliederversammlungen, Leitung des Kleingärtnervereines, udgl. mehr..
Die Mitglieder stimmen der Teilnahme am Wettbewerb 2007 zu.


Beschlüsse 2006

12/2006 Aus-und Eintritte von Mitgliedern
Die Mitglieder stimmen den Aus - und Eintritten von Mitg1iedern,aufgrund von Pächterwechseln zu. Seit der Mitgliederversammlung vom 25.03.2006 gab es nachstehend genannte Wechsel:

Parz. ausscheidendes ---> eintretendes Mitglied
054 Herr William Elbourn ---> Gfrdin. Silvia Joppe
126 Frau Karin Baude ---> Gfrd. Uwe Siefjediers

Mitgl. anwesend: 112; - Stimmen dafür: 112; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;


Beschlüsse 2005

11/2005 Berechnung der Verluste bei der Wasserversorgung
Trotz großer Anstrengungen des Vorstandes und der Mitglieder der Kommission konnten die Wasserverluste, die weit über dem Durchschnitt liegen, nicht ermittelt werden. Die Sommerleitung und der damit verbundene Ausbau der Zähleinrichtungen jährlich, läßt eine Verplombung der Zähler aufgrund des hohen Stundenaufwandes nicht zu. Die Verrechnung der Wasserverluste ist unumgänglich. Auf der Grundlage des § 9.4. der Satzung wird deshalb festgelegt, daß die Wasserverluste, die über 5 % hinausgehen auf die Mitglieder je Parzelle umgelegt werden. Diese Festlegung wird ab der Abrechnung für die Wasserversorgung 2006 wirksam.
Werden Wasserzähler ohne Kenntnis des Obmannes der Gruppe, bzw. des Vorstandes gewechselt, sind vom Pächter 50 EURO an den Verein zu zahlen.

10/2005 Verbindlichkeit der übergebenen Rechnungen.
Im Oktober jeden Jahres zur Mitgliederversammlung werden den Mitgliedern die Rechnungen für die Pacht. Beitrag, Umlagen, Versicherungen, Grundsteuer udgl. fur das Folgejahr und die Abrechnungen für Wasserverbrauch, Pflichtstunden und der Verbrauch an Elektroenergie für das zu Ende gehende Jahr übergeben.
Im November gibt es an einem Wochenende-Samstags und Sonntags- die Möglichkeit eventuell vorhandene Differenzen zu klären und damit die Verbindlichkeit der Rechnungen zu bestätigen.
Der endgültige Termin der Bezahlung der Rechnungen ist immer der 15. Dezember eines jeden Jahres.
Werden von den Mitgliedern bis zum 15.12. des jeweiligen Jahres mit den Vorstand keine Gespräche geführt um eventuell vorhandene Differenzen zu klären, bzw. kein Widerspruch eingelegt, dann gelten die Rechnungen als verbindlich und sind bis zum festgelegten Termin zu bezahlen.
Mitgl. anwesend: 102; - Stimmen dafür: 102; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

09/2005 Verrechnung von Straßenreinigungskosten und Winterdienst
Über den Stadtverband der Kleingärtner wurde informiert, daß durch die Stadtverwaltung Erfurt für die Erschließung unserer Gartenanlage über die Leipziger Straße, Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstkosten jährlich zu entrichten sind. Diese Kosten werden mit der Jahresrechnung im Oktober jeden Jahres den Mitgliedern in Rechnung gestellt und sind wie alle anderen Kosten jeweils bis zum 15. Dezember zu bezahlen. Die Gesamtkosten betragen jährlich 741 € für den Verein und werden je Parzelle mit 4,88 € umgelegt. Die Nachzahlung für das Jahr 2004 und die Zahlung für das Jahr 2005 werden von den Obleuten bei der Ablesung der Zähleinrichtungen Anfang April 2005 von den Mitgliedern einkassiert.
Der Vorstand schlägt eine Rundung auf 10 € vor
Mitgl. anwesend: 102; - Stimmen dafür: 102; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

08/2005 Teilnahme am Wettbewerb des Stadtverbandes 2005
Durch den Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V. wurden die Kleingärtnervereine der Stadt Erfurt aufgerufen am Wettbewerb 2005 teilzunehmen. Grundlage des Wettbewerbes bilden das BKGG, die Rahmenkleingartenordnung sowie die gesetzlichen Regelungen zur kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit. Der Wettbewerb soll die Arbeit in den Mitgliedsvereinen des Stadtverbandes weiter aktivieren und gestalten. Bewertet werden.
1. Kleingärtnerische Nutzung-Anbau von Obst und Gemüse, Artenvielfalt der Blumen und Ziergehölze
2. Pflegezustand der Anlage und der Parzellen, der Baulichkeiten und Einrichtungen
3. Pflanzen - Umwelt - und Naturschutz
4.Arbeit des Vorstandes-Informationstätigkeit Gestaltung des Vereinslebens,V0rhandensein notwendiger Dokumente und Unterlagen, Öffentlichkeitsarbeit Die Begehung der Kleingartenanlagen erfolgt in der Zeit vom 01. - 15.06.2005
Mitgl. anwesend: 102; - Stimmen dafür: 102; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

07/2005 Verbrauchserfassung Gartenwasser und Elektroenergie
Die Ablesung der Zähleinrichtungen für das verbrauchte Gartenwasser und die verbrauchte Elektroenergie erfolgt jeweils am letzten Sonnabend im August jeden Jahres durch die Obleute. Mitglieder, die an diesem Tag nicht anwesend sein können, müssen die Ablesung mit dem Obmann vor dem Ablesetermin vereinbaren. Steht am Ablesetag das Zählergebnis für Gartenwasser und Elektroenergie nicht zur Verfügung, dann ist der jeweilige Pächter zur Zahlung von 10 € Ordnungsgeld verpflichtet. Die Obleute haben spätestens am folgenden Sonntag die Ableseergebnisse der gesamten Gruppe dem Vorstand zu übergeben.
Der Beschluß 05/2063 wird damit außer Kraft gesetzt.
Mitgl. anwesend: 102; - Stimmen dafür: 102; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

06/2005 Abschlagszahlungen für die Entrichtung der Pacht, Beitrag udgl..
In den letzten Jahren teilten Mitglieder dem Vorstand mit, daß sie nicht in der Lage sind die "Finanziellen Leistungen" bis zum 15.12. des Jahres auf das Konto des Vereines einzuzahlen.
Mit der Rechnungslegung. mit Termin 15.12.2oo4, ist die rückständige Summe angestiegen.
Durch den Vorstand werden keine Zustimmungen mehr gegeben, daß erst nach dem 15.12. die Einzahlungen erfolgen können. Deshalb schlägt der Vorstand vor, daß Mitglieder aufgrund Ihrer sozialen Lage mit dem Vorstand Vereinbarungen abschließen sollten, in denen monatliche Abschlagszahlungen geregelt werden.
In gleichbleibenden Belastungen monatlich von Januar bis Oktober ergebe sich dann bis zum 15.12. nur noch ein Differenzbetrag zur Rechnungssumme. Die Höhe der Abschlagszahlung wird mit dem Mitglied bei Abschluß der Vereinbarung nach dem Vorjahreswert festgelegt.
Die Überweisungen sind auf das Konto des Vereines bei der Sparkasse Mittelthüringen 130088994, BLZ 82051000 vorzunehmen.
Mitgl. anwesend: 102; - Stimmen dafür: 102; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

05/2005 Veränderung der Aufnahmegebühr.
Die Aufnahmegebühr bei Neuaufnahmen von Mitgliedern wird ab dem 20.03.2005 auf 42 € festgelegt. Als Gegenleistung für die Erhebung der Aufnahmegebühr erhalten alle als Mitglied aufgenommenen Personen eine Chronik des Vereines ausgehändigt.
Der Vorstand verspricht sich davon eine bessere Einordnung der neu. Aufgenommenen in die Gemeinschaft des Vereines.
Mitgl. anwesend: 102; - Stimmen dafür: 102; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

04/2005 Durchführung eines Gartenfestes
Das Gartenfest wird vom 29.07. bis 31.07.2005 durchgeführt 29.07.2005 Mitglieder, die eine Karte erwerben, nehmen an der Veranstaltung im Vereinshaus teil. Abendessen mit anschl. gemütlichem Beisammensein ab 18°° Uhr. 30.07.2005 Am Vormittag Aufbau der erforderlichen Ein- und Ausrüstungen. Ab 14°° Uhr Durchführung von Spielen für Kinder und Erwachsene. Ausgabe und Verkauf von Kuchen, Bratwürsten, Fischbrötchen, Eis udgl. mehr. Ab 17°° Uhr wird zum Tanz aufgespielt. 31.07.2005 Ab 9°° Uhr im Vereinshaus Preisskat. Gegen 13°° Uhr Auswertung und Preisverteilung. Im Finanzplan werden dafür 1.000,00 EURO vorgesehen. Der Vorstand wird beauftragt das Fest vorzubereiten. Die Marken für die Veranstaltung am 22.07.2005 und für Fischbrötchen, Kuchen udgl. werden durch die Obleute gegen Bezahlung ausgegeben.
Mitgl. anwesend: 102; - Stimmen dafür: 102; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

03/2005 Vergütung der von den Mitgliedern mehr erbrachten Stunden
Die Mitglieder, die im Laufe des Jahres 2004 mehr Stunden geleistet haben als das Pflichtstunden soll erhalten die darüber hinausgehenden Stunden vergütet. Voraussetzung dazu ist jedoch, dass bereits Mehrleistungen für das Jahr 2005 vorliegen. Die Vergütung erfolgt nach dem Beschluss 12/2001.
Mitgl. anwesend: 102; - Stimmen dafür: 102; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

01/2005 Bestätigung Geschäftsbericht, Entlastung Vorstand
Der Geschäftsbericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2004 wurde nach der Diskussion von den Mitgliedern bestätigt und dem Vorstand für die geleistete Arbeit im Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
Mitgl. anwesend: 102; - Stimmen dafür: 102; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;


Beschlüsse 2004

06/2004 Erhebung von Mahngebühren, einschl. Kostenrückerstattung
In den letzten beiden Jahren gibt es vermehrt Versäumnisse durch Mitglieder bei der Bezahlung der finanziellen Leistungen, bei der Bekanntgabe von Anschriftenänderungen udgl. mehr. Auf der Grundlage des § 9.5. sind die Mahngebühren den betreffenden Mitgliedern in Rechnung zu stellen, einschl. der angefallenen Kosten. Der Mindestbetrag wird für eine schriftliche Mahnung mit 5,00 EURO festgelegt. Für die Ermittlung von Anschriften über das Einwohnermeldeamt kommen ebenfalls 5,00 EURO zur Verrechnung. Weiter werden den betreffenden Mitgliedern die Kosten für die Straßenbahn, bzw. die gefahrenen Kilometer mit dem PKH in Rechnung gestellt.
Mitgl. anwesend: 109; - Stimmen dafür: 109; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

05/2004 Anbau eines Schuppens
Zur Unterbringung der Materialien des Gartenfestes ist erforderlich an das Vereinshaus rechts einen Schuppen anzubauen, einschl. eines fest integrierten Schießstandes. Der Schuppen hat eine Länge von 8,00 m und eine Breite von 4,00 m. An der Traufe ist eine Höhe von 2,60 m und am First von 3,20 m erforderlich. . Die Stützen für die Leichtbauwände werden auf Einschlaghülsen gestellt. Die Kantholzkonstruktion wird mit Fase- bzw. Stabbrettern verkleidet. Dach besteht aus Rauhspund und Pappe. Der Fußboden wird mit Gehwegplatten auf Sand hergestellt. Die gesammte Holzkonstruktion und Verkleidung erhalten einen Anstrich mit Holzschutzmitteln. Im vorderen Bereich wird der Schießstand 2,00 m breit abgeteilt und entsprechend der bestehenden Bestimmungen verkleidet. Das Gelände ist höhenmäßig anzupassen. Die Gesamtkosten wurden mit 1.5oo,oo EURO ermittelt. Der Vorstand wird beauftragt, den Anbau durchzuführen.
Mitgl. anwesend: 109; - Stimmen dafür: 108; - Stimmen dagegen: 1; - Enthaltungen: 0;

04/2004 Durchführung eines Gartenfestes
Das Gartenfest wird vom 13. - 15.08.2004 durchgeführt.
13.08.2004 Mitglieder, die eine Karte erwerben, nehmen an der Veranstaltung im Vereinshaus teil. Abendessen mit anschl. gemütlichen Beisammensein.
14.08.2004 Am Vormittag Aufbau der erforderlichen Ein-und Ausrüstungen. Ab 140° Uhr Durchführung von Spielen für Kinder und Erwachsene. Ausgabe und Verkauf von Kuchen, Bratwursten, Fischbrötchen, Eis udgl. mehr. Ab 179° Uhr wird zum Tanz aufgespielt.
15.08.2004 Ab 9 Uhr im Vereinshaus Preisskat. Gegen 130 Uhr Auswertung und Preisverteilung.
Im Finanzplan werden dafür 1.250,00 EURO vorgesehen. Der Vorstand wird beauftragt, das Fest vorzubereiten. Die Marken für die Veranstaltung am 13.08.2004 und für die Fischbrötchen, Bratwürste, Kuchen udgl. werden durch die Ob-Leute gegen Bezahlung ausgegeben.
Mitgl. anwesend: 109; - Stimmen dafür: 109; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

03/2004 Verfügung der von den Mitgliedern mehr erbrachten Stunden
Den Mitg1iedern, die im Laufe des Jahres 2003 mehr Stunden geleistet haben, als das Pflichtstundensoll, erhalten die darüber hinausgehenden Stunden vergütet.
Voraussetzung dazu ist jedoch, dass bereits Mehrleistungen für das Jahr 2004 vorliegen.
Die Vergütung erfolgt nach dem Beschluss 12/2001.
Mitgl. anwesend: 109; - Stimmen dafür: 109; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

01/2004 Bestätigung Geschäftsbericht, Entlastung Vorstand
Der Geschäftsbericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2003 wurde nach der Diskussion von den Mitgliedern bestätigt und dem Vorstand für die geleistete Arbeit im Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
Mitgl. anwesend: 109; - Stimmen dafür: 109; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;


Beschlüsse 2003

11/2003 Einzahlung Grundsteuer
Durch das Finanzamt werden zur Zeit die Grundsteuermeßbescheide für die Nutzung des Bodens für die Kleingärtnervereine erarbeitet. Die Veranlagung erfolgt rückwirkend ab 1999. Durch den Kleingärtnerverein sind Anfang 2004 insgesamt 6 - Jahresraten einschl. 2004 von rund 6.600 EURO einzuzahlen. Der Kleingärtnerverein berechnet für die einzelnen Parzellen den jeweiligen Anteil. Die Grundlage der Berechnung ergibt sich aus dem Bundeskleingartengesetz S 5,5 der Heiterberechnung von öffentlich-rechtlichen Lasten. Durch die Pächter der Parzellen sind die It. Schreiben mitgeteilten Beträge bis zum 31.03.2004 auf das Konto des Vereines einzuzahlen.

07/2003 Regelung zur Durchführung von Pflichtstunden Pflichtstunden werden durch den Vorstand entsprechend der notwendigen Arbeiten eingeladen. Mitglieder, die den Einladungen nicht nachkommen oder nicht nachkommen k6nnen, sollten den Vorstand verständigen. Bei Fernbleiben vom Arbeitseinsatz, ohne daß der Vorstand vom Mitglied verständigt wurde, erfolgt im laufenden Jahr keine Einladung durch den Vorstand mehr. Das Mitglied muß dann selbst die Durchführung von Pflichtstunden mit dem Vorstand regeln. Diese Maßnahme ist deshalb erforderlich, um so sparsam wie irgend möglich zu sein (Einsparung von Porto) Die Einsätze zu Pflichtstunden werden von einem Vorstandsmitglied geleitet.
Mitgl. anwesend: 103; - Stimmen dafür: 103; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

06/2003 Verantwortlichkeit der Brauchwasserleitung Die innerhalb des Vereines verlegte Brauchwasserleitung in den wegen ist Vereinseigentum. Dazu zählen die Anschlüsse zu den Parzellen. (3 m von Mitte Weg aus gemessen, im rechten Winkel zur jeweiligen Parzelle, verlegt 1“ Gewinderohr) Außerdem die Verteilungsleitung innerhalb der Gruppe 13, die durch die Parzellen 156 ; 155, 154 ,.15o verlegt wurde. Für diese Leitungsführung (Ringleitung = Stahlrohr 80 mm 6, Stichleitungen, beginnend von der Ringleitung durch die Gruppenwege mit verzinktem Gewinderohr 2“ auf 11/2“ auf 1" zum Mittelweg der Anlage hin reduziert) ist der Verein verantw0rtlich und zur Erhaltung verpflichtet.
Die jeweilige Gartenleitung, beginnend nach der 3 m langen Stichleitung 1" Gewinderohr ab Mitte Weg ist Eigentum des Pächters der Parzelle. Im Regelfall wurde die Leitung in der Parzelle auf 1/2" reduziert. Unmittelbar daran ist ein Absperrventil und die Zähleinrichtung bis zum 15.04.2004 auf den Parzellen einzubauen, wo diese Einrichtungen weiter innerhalb der Parzelle, installiert sind. Auftretende Wasserverluste ab 3 m in diesen Leitungen werden vom Vorstand ermittelt und dem jeweiligen Pächter in Rechnung gestellt.
Mitgl. anwesend: 103; - Stimmen dafür: 102; - Stimmen dagegen: 1; - Enthaltungen: 0;

05/2003 Verbrauchserfassung Gartenwasser und Elektroenergie
Die Ablesung der Zähleinrichtungen für das verbrauchte Gartenwasser und für die verbrauchte Elektroenergie er- folgt jeweils am letzten Sonnabend im September eines jeden Jahres durch die Ob-Leute. Mitglieder, die an diesem Tag nicht anwesend sind und mit dem Obmann die Ablesung unmittelbar vor den genannten Termin nicht durchgeführt haben, werden zur Zahlung von 10,00 EURO Ordnungsgeld verpflichtet. Die Ob-Leute haben spätestens am Sonntag nach dem Ablesetag die Gruppenergebnisse dem Vorstand zu Übergeben. Der Beschluss 12/2000 wird damit außer Kraft gesetzt.
Mitgl. anwesend: 103; - Stimmen dafür: 103; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

04/2003 Durchführung eines Kinder-u. Gartenfestes
Das Kinder - und Gartenfest findet v0n 15.08. - 17.08.2003 statt.
15.08.
Ab 18:00 Uhr für Mitglieder, die eine Karte für die Veranstaltung erwerben, nehmen am Abendessen mit anschl. gemütlichen Beisammensein im Vereinshaus teil.
16.08.
Aufbau der Stände und Einrichtungen . Vertraglich wurde ein Autoskooter, ein Karussell, Ein Schießstand, ein Losverkauf und ein Eisstand gebunden. Aufbau einer Hüpfburg und Durchführung von Spielen für Kinder bis 4 Jahre. Beginn ab 14:00 Uhr. Ab 18:00 Uhr wird zum Tanz durch eine Combo aufgespielt.
17.08.
Ab 9:00 Uhr im Vereinshaus Preisskat. Gegen 13:00 Uhr Auswertung der Ergebnisse und Preisverteilung.
Im Finanzplan sind dafür 1.250,00 EURO vorgesehen. Der Vorstand wird beauftragt das Fest vorzubereiten Die Marken für die Bratwürste, Kuchen und für das Abendbrot werden durch die Ob-Leute gegen Bezahlung ausgegeben.
Mitgl. anwesend: 103; - Stimmen dafür: 102; - Stimmen dagegen: 1; - Enthaltungen: 0;

03/2003 Vergütung der von den Mitgliedern mehr erbrachten Stunden
Den Mitgliedern, die bei der Sanierung des Vereinshauses im Jahre 2001 und im Laufe des Jahres 2002 mehr als die erforderlichen Pflichtstunden geleistet haben, sind die über das Stundensoll des Jahres 2002 hinausgehenden Stunden zu vergüten. Voraussetzung dazu ist jedoch, dass bereits Mehrleistungen für das Jahr 2003 vorliegen. Die Vergütung erfolgt nach dem Beschluss 12/2001.
Mitgl. anwesend: 103; - Stimmen dafür: 103; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

02/2003 Finanzplan für das Jahr 2003 in EURO

Nr. Bezeichnung (Bereich) Einnahmen _Ausgaben
01. Beitrag-Verein (152 x 15,50) 2.356,00
02. Beitrag o. Parzellen (14 x 6,00) 84,00
03. Aufnahmebeitrag (6 x 10,00) 60,00
04. Arbeitsgeld (152 x 15,00) 2.280,00
05. Umlage Vereinshaus(152 x 8,00) 1.216,00
06. Zinsen Festgeld 80,00
07. Brauchwasser 2.300,00 2.000,00
08. Kinder-Gartenfest 1.250,00
09. Reparatur Wege 650,00
10. Werkzeuge u. Kleinteile 400,00
11. Bürobedarf, Briefmarken 350,00
12. Sonstige Kosten, Fahrgeld 450,00
13. Aufwand Schatzmeister 250,00
14. Mitgliedervers. + Auszeichn. 1.250,00
15. Veranst. Helfer Gartenfest 180,00
16. Vers. Gebäude, Inhalt 1.250,00
17. Pauschale Lohnsteuer 1.500,00
18. Verkauf Getränke 1.200,00
19. Miete Vereinshaus (35 x 45,00) 1.575,00
20. Reinigung Wäsche (35 x 12,00) 420,00 380,00
21. Reinigungsmittel 100,00
22. Anschaffungen 150,00
23. Verbrauch Elektroenergie 350,00 350,00
24. Grundsteuer Vereinshaus 220,00
25. Zuführung Fonds 200,00
26. Fläche vor dem Vereinshaus 991,00
Gesamt: 11.921,00 11.921,00
Durchgangspositionen:
27. Pacht Stadtverband 7.572,00 7.572,00
28. Beitrag Stadtverband 1.59,00 1.59,00
29. Haftpflichtversicherung 45,60 45,60
30. Elektroenergie 5.000,00 5.000,00
31. Trinkwasser 500,00 500,00
32. Versicherung Lauben, Inhalt 3.547,00 3.547,00
Gesamt: 18.261,40 18.261,40
Mitgl. anwesend: 103; - Stimmen dafür: 103; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;

01/2003 Bestätigung Geschäftsbericht, Entlastung des Vorstandes
Der Geschäftsbericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2002 wurde nach der Diskussion von den Mitgliedern bestätigt und dem Vorstand für die geleistete Arbeit im Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
Mitgl. anwesend: 103; - Stimmen dafür: 103; - Stimmen dagegen: 0; - Enthaltungen: 0;


Beschlüsse 2001

06/2001
Der Beitrag für Mitglieder mit Parzelle beträgt ab 2002 = 26 EUR.

07/2001
Der Beitrag für Mitglieder ohne Parzelle beträgt ab 2002 = 6 EUR.

08/2001
Die Höhe des Arbeitsgeldes beträgt ab 2002 je Parzelle = 15 EUR.

09/2001
Die Höhe der Umlage für das Vereinshaus beträgt ab 2002 je Parzelle = 8 EUR.

10/2001
Die Umlage für die Grünabfuhr beträgt ab 2002 immer die Höhe der Kosten des Vorjahres. Die Kostenhöhe wird jeweils zur Versammlung im Oktober in EUR bekanntgegeben.

11/2001
Nichtgeleistete Pflichtstunden sind den Mitgliedern ab dem Jahr 2002 mit 7,50 EUR in Rechnung zu stellen.

12/2001
Mitglieder erhalten für mehr geleistete Stunden 6,00 EUR vergütet, 1,5 EUR sind als pauschale Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen.

13/2001
Der Verrechnungsbetrag je m3 Brauchwasser ab dem Jahr 2002 wird mit 1,25 EUR festgelegt.

14/2001
Die Urkunde für durchgeführte Baumaßnahmen wird nach Einzahlung der Umlage über 69,70 DM auf 120 EUR neu ausgeschrieben.

15/2001
Die Urkunde über die gezahlten Abschläge für Elektroenergie und Wasser wird nach der Regulierung über m2 je Parzelle auf 41 EUR neu ausgeschrieben.

16/2001
Der hohe Stundenaufwand aufgrund der Sanierung des Vereinshauses wird verrechnet bzw. umgelegt.
Verrechnung 2001 = 18 Stunden
Vortrag auf 2002 = 5 Stunden
Vortrag auf 2003 = Reststunden.

17/2001
Bei Nichteinhaltung der Festlegungen in Bezug auf den Heckenschnitt und die Höhe der Hecke It. Gartenordnung werden an die Mitglieder Abmahnungen geschrieben. Bei Abgabe der Parzelle wird der Zustand der Hecke eingeschätzt und entsprechend 40,00 DM bzw. ab 2002, 20,00 EUR je lfdm Hecke dem Mitgliedern in Rechnung gestellt. .

19/2001 Die zentrale Sammlung des Grünanfalls
aus den Baum - und Heckenschnitt wird eingestellt. Der letzte Grüncontainer aus der zentralen Sammlung wird am 09.03.2002 abgefahren. Danach ist die Ablagerung untersagt und zieht bei Nichteinhaltung eine Abmahnung nach sich und die Erstattung der Kosten für die Abfuhr einschl. Beladekosten.


Beschlüsse 2000

08/2000 Bildung eines Fonds für Instandsetzung
Für zu erwartende größere Reparaturen und evtl. Erneuerungen an Einrichtungen und Anlagen ist ein Fonds zum Ansammeln der erforderlichen Mittel zu bilden. Alle jährlich von den geplanten Kosten nicht in Anspruch genommenen Mittel sind diesem Fonds zuzuführen.

10/2000 Sanierung
der WC - Anlagen, Küche und Spüle sowie malermäßige Instandsetzungen von Dezember 2000 bis Februar 2001.

11/2000 Neuregelung der Verrechnungssätze für Pflichtstunden.
Ab 01.11.2000 nicht geleisteten Pf1ichtstunden werden den Mitgliedern mit 15,00 DM/Stunde in Rechnung gestellt. Mehr geleistete Stunden werden den Mitgliedern entsprechend Beschlussfassung mit 12,00 DM/Stunde vergütet. 3,00 DM/Stunde sind als pauschale Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen.

12/2000 Verbrauch und Erfassung Gartenwasser.
Jährlich erfolgt die Ablesung der Zähleinrichtungen an dem Sonnabend der Ende September am nächsten liegt. Mitglieder die an dem Tag nicht anwesend sind zahlen eine Gebühr von 20,00 DM. Alle Mitglieder deren Zähleinrichtung nicht in Ordnung ist zahlen gemeinsam die über 10% liegende Differenz des Verbrauches.


Beschlüsse vor 2000

00/0000 Änderung und Neufassung der Satzung
am 23.03.1997.
Die Satzung ist die gültige Satzung des Vereins.

00/0000 Übergabe der Gartenordnung
des Stadtverbandes Erfurt der Kleingärtner e.V. als verbindliche Gartenordnung für das Stadtgebiet Erfurt einschl. allereingemeindeter Orte und Ergänzung für den KGV "Freundschaft". am 23.03.1997

00/0000 Änderung der Satzung und Gartenordnung
am 31.10.1993.

00/0000 Änderung des Statutes
mit der neuen Bezeichnung "Satzung des Vereins" am 28.03.1992.

01/1992 Umstellung der Abrechnung
der (Elektroenergie auf Gemeinschaftszählung.

00/0000 Gründungsversammlung des Vereins
am 20.05.1990 mit der Namensgabe "Freundschaft I Am Galgenberg" e.V. Leipziger Straße, 99085 Erfurt.

00/0000 Annahme des Statutes und der Gartenordnung
am 20.05.1990.

Die Beschlüsse der kommenden "Ordentlichen Mitgliederversammlungen"

werden in die Informationsblätter nicht aufgenommen, da diese Vorlagen immer in der gleichen Reihenfolge vorgelegt werden.

Kleingartenverein "Freundschaft am Galgenberg" e.V.
Leipziger Straße, 99085 Erfurt