Beschlüsse 2019

11/2019 Erhöhung der Miete für das Vereinshaus
ist mit 100 % von den Mitgliedern bestätigt worden.

10/2019 Reparatur Elektrik Vereinshaus
Eine Umlage von 15,00 € für Reparatur Elektrik Vereinshaus, ist mit 91% von den Mitgliedern bestätigt worden.

09/2019 Erhöhung des Pflichtstundenbeitrages
von 7,50€ auf 10,00€ ist mit 81 % von den Mitgliedern bestätigt wurden.


Beschlüsse 2018

13/2018 Arbeitseinsatz Parkplatzfläche
mit 79 Stimmen dafür, Beschluss mit 100% (einstimmig) angenommen.

12/2018 Arbeitseinsätze September 2018
mit 76 Stimmen dafür, Beschluss mit 96,2% (mehrheitlich) angenommen.

11/2018 Umlage Projekte
74 Stimmen dafür - Beschluss mit 93,7% (mehrheitlich) angenommen. Zu diesem Beschluss wurde ein Einspruch eingereicht und bedarf erst einer Klärung.

10/2018 Wahl
von Gfd. David Hanisch zum Fachberater Garten mit 79 Stimmen dafür - Beschluss mit 100% (einstimmig) angenommen.

09/2018 Wahl
von Gfd. Nico Querschjreiber zum stellvertretenden Vereinsvorsitzenden mit 79 Stimmen dafür - Beschluss mit 100% (einstimmig) angenommen.

08/2018 Sanierung der Wege Vereinshausallee und Veilchenweg,
durch Fördermittel und eine Umlage von l0,00€ pro Parzelle, zu entrichten bis 31.07.2018 auf das Vereinskonto / Sparkasse Mittelthüringen DE74820510000130088994.
Der Beschluss wurde von den Mitgliedern bestätigt.

07/2018 Beschluss über die Schnittstelle bis wohin der Verein bezahlt und nachhaltige Sanierung der Stromanlage, wo es keine gröβeren Behinderungen bei der Verlegung von Erdkabel gibt.
Der Beschluss wurde von den Mitgliedern bestätigt.

06/2018 Erhöhung 11/2001, der Betrag für nicht geleistete Stunden wird ab 2018 auf 15,00€ festgesetzt.
Der Beschluss wurde von den Mitgliedern nicht bestätigt.


Beschlüsse 2017

12/2017 Heckenhöhe der Gruppe 3
Derä Weg der Gruppe 3 wird als Zufahrt unserer Gartenanlage genutzt. L.t. bestehendem Beschluss, dürfen die Hecken aber nur bis 1,20 m hoch sein. Die Lärm und Staubbelästigung der angrenzenden Gärten führen aber immer wieder zu Beschwerden der Pächter. Eine Höhe der Hecken der Gruppe 3 bis 1,40m ist mit Zustimmung der Mitglieder hiermit zulässig.

11/2017 Bildung einer Rücklage für Aufrechterhaltung der Stromversorgung
Bildung einer Rücklage für unsere Stromleitung. Unsere Stromanlage wird in den nächsten Jahren eine hohe Sanierungssumme zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung benötigen. Die zum Teil morschen Holzmasten, bröckelnde Betonmasten und Isolatoren werden in den nächsten Jahren erneuert werden müssen. Die Stromkosten werden ohne Aufschlag an die Mitglieder weiter gegeben und somit ist eine Rücklagenbildung für die eigene Stromleitung nicht möglich. Rücklagen vom Verein für die Finanzierung der Stromleitung sind nicht vorhanden. Ein Vorschlag über die Höhe der jährlichen Ansparsumme und Jahre, soll die heutige Mitgliederversammlung entscheiden.

08/2017 Erneuerung des Freistromventil und Kostenübernahme durch die Pächter.
Erneuerung des Freistromventilwurde 2015 in der Gruppe 13 und 2016 in der gesamten Gartenanlage in den Parzellen vom Verein finanziert. Das Freistromventil sind aber in den Gärten der Pächter und somit sind die Pächter für die Wartung und Funktionsfähigkeit der Freistromventile verantwortlich. Die Freistromventile gehen mit diesem Beschluss und Zahlung von 10,00€ bis 30.05.2017 in Eigentum der Pächter. Ausgenommen von diesem Beschluss sind die Parz. 136, 145 und 147, die ihre Freistromventile selber finanzierten.

07/2017 Bestätigung der neuen Festlegung für das Vereinshaus.
Das Vereinshaus wird nur noch komplett mit allen Räumen incl. Stühle, Tische für Terrasse und Holzkohlegrill vermietet. Mit Mitgliedern kann eine Vermietung entgegen dieser Festlegung mit dem Vereinshausleiter abgesprochen werden. Dienstleistungen wie Reinigungsarbeiten, Tische-und Stühle stellen incl. Terrasse und Bereitstellung von Tischdecken werden nicht mehr ausgeführt. Preis neu :
Miete für Gartenfreunde 95,00€
Miete für Mitglieder 75,00€
Wasser/abwassernach Verbrauch je m³ 29,00€
Kaution 60,00€


Beschlüsse 2016

12/2016 Erhöhung Beschluss 12/2000, jährlich erfolgt die Ablesung der Zählereinrichtungen Wasser und Strom am letzten Sonnabend im September. Mitglieder die an diesem Tag nicht persönlich ihre Daten zur Verfügung stellen und auch nicht die Daten bestätigt durch 25,00 €.

11/2016 Neue Mitglieder ab der Mitgliederversammlung 2016 und positiven Beschluss erhalten bei Zahlung eine Urkunde über 100,00 €.

11/2016 Erhöhung der Urkunde für Strom von 75,00€ auf 100,00€.
Die Vorauszahlung von 75,00€ ist nicht mehr ausreichend für die jährliche Stromkostenabrechnung und monatliche Abschlagszahlungen an die Stadtwerke. Zahlung ist fällig bis 30.6.2016 und Zahlung von 25,00€ wird mit einer zusätzlichen Urkunde über 25,00€ bestätigt.

10/2016 Erneuerung der Schrankenanlage der Gruppe 3 und Befestigung der Steigung mit einem wasserdurchlässigen Belag durch eine Fachfirma.
Für die Kosten It. Angebot von 3000,00€ sind 2500,00€ Fördermittel beantragt.

09/2016 Fachgerechte Sanierung der Südseite des Vereinshaus.
Die Materialkosten betragen ca. 600,00 € zuzgl. ca. 20 Pflichtstunden.

08/2016 Reduzierung der Gruppenwarte in unserer Gartenanlage von 13 auf 4 Mitglieder. Entscheidungen zu der Neuvergabe der Positionen an Mitglieder, wird kurzfristig mitgeteilt.

07/2016 Aufhebung des Beschluss 12/ 2001 aus gesetzlichen Gründen, Mitglieder erhalten für mehr geleistete Stunden 6,00€.


Beschlüsse 2015

06/2015 Beschluss ausgewiesene Mahngebühren nach dem 15.12.
im fälligem Jahr der Gartenrechnung lt. Pachtvertrag fällig bis 15.12. im Jahr, werden bei Nichtzahlung mit 1 Pflichtstunde in Abzug gebracht.


Beschlüsse 2008

08/2008 Veränderung und Zusammenlegung Beitrag und Umlagen
In den Rechnungslegungen der letzten Jahre wurden die Positionen Beitrag und Umlagen Vereinshaus, sowie Arbeitsgeld, einzeln aufgeführt. Diese drei Positionen ergeben zusammen genommen 49,00 €.
Zur Mitgliederversammlung des Stadtverbandes am 01.03.2008 wurde der Beschluss gefasst, den Beitrag ab 2009 von 10,50 € auf 11,50 € zu erhöhen.
Wir schlagen der Mitgliederversammlung vor zu beschließen, dass wir die anfangs drei erwähnten Positionen Beitrag, Umlagen Vereinshaus und Arbeitsgeld in einer Summe mit 50,00 € in die Rechnung aufnehmen unter dem Begriff "Beitrag / Umlagen".

07/2008 Sauberkeit der Wege
Im Zusammenhang mit dem Heckenschnitt ist die halbe Wegbreite = 2 m mit sauber zu halten. Durch Mitglieder werden dazu teilweise Bodenfräsen und ähnliche Geräte verwandt. Das führt dabei zur Vermischung des Wegebelages mit Erde und hat zur Folge, dass dieser Abschnitt des Weges bei feuchtem Wetter klebt und zu Wegeschäden führt. Außerdem ist festzustellen, dass das Grün sich vermehrt.
Deshalb wird festgelegt, dass der Einsatz von Bodenfräsen und ähnlichen Geräten zur Beseitigung von Grün auf den Wegen der Gartenanlage mit der Beschlussfassung untersagt wird. Die Beseitigung des Grüns auf den Wegen innerhalb der Gruppe wird durch den Obmann überwacht. Die Mitglieder sind verpflichtet die Hinweise der Obleute zu beachten.
Auf den Wegen mit Rasen ist der Rasenschnitt der Beseitigung des Grüns gleichgesetzt. Wegeschäden sind unbedingt zu vermeiden.

06/2008 Teilnahme am Wettbewerb der Stadt Erfurt — "Erfurt blüht auf”
Auf Vorschlag des Stadtverbandes Erfurt der Kleingärtner e.V. beteiligt sich der Kleingärtnerverein ,,Freundschaft, Am Galgenberg” e.V. am Wettbewerb der Stadt Erfurt 2008 unter dem Motto ,,Erfurt blüht auf”. Im Wettbewerb wird die Ordnung und Sauberkeit der Gartenanlage insgesamt und Im Einzelnen die Ordnung in den Parzellen, die Ordnung und Sauberkeit der Wege, das äußere Erscheinungsbild des Vereines, der Anbau von Obst und Gemüse und der Blumenreichtum gewertet.
Die Mitgliederversammlung beschließt die Teilnahme.

04/2008 Gartenfest 2008
Das Gartenfest findet vom 11.07. - 13.07.2008 statt. Am 11.07.2008 findet ab 18:00 Uhr im Vereinshaus eine Veranstaltung für die Mitglieder die eine Teilnahmekarte erworben haben statt. Außer einem gemeinsamen Abendbrot soll der Humor nicht zu kurz kommen. Rätselspaß und Spiele sind vorgesehen.
Am 12.07.2008 ab 9:00 Uhr werden die letzten notwendigen Einrichtungen aufgestellt für die Kinderspiele und Verkaufsstände. Ab 11:30 Uhr wird aus der Gulaschkanone Suppe mit Würstchen Serviert und ab 14:00 Uhr beginnen die Spiele für die Kinder und Erwachsenen. Außerdem spielt die Kapelle Unterhaltungsmusik und ab 17:00 Uhr wird bis 23:00 zum Tanz aufgespielt. Der Verkauf oder die Ausgabe von Kuchen, Fischbrötchen, Bratwürsten, Eis und Getränken beginnt ebenfalls um 14:00 Uhr.
Am 13.07.2008 wird ab 9:00 Uhr ein Skatturnier nach den Regeln Der Altenburger Skatschule durchgeführt. Preisverteilung nach zwei Skatrunden ca. 13:00 Uhr.


Beschlüsse 2007

07/2007 Wechsel der Wasserzähler
Wasserzähler, deren Alter 6 Jahre überschritten ist, dürfen ab 2007 nicht mehr Installiert werden. Die Wasserzähler sind bis zum 13.04.2007 in die Gartenleitung, unmittelbar hinter der Hecke nach dem Absperrventil einzubauen.
Die Obleute lesen die bisherigen Hasserzähler, sowie die neu eingebauten Wasserzähler am 14.04.2007 von 9:00 - 11:00 Uhr ab und tragen die Ableseergebnisse auf dem Gruppenformular ein. Das Gesamtergebnis der Gruppe ist dem Vorstand am 15.04.2007 durch die einzelnen Obleute zu übergeben.
Das Wasser wird erst dann angestellt, wenn alle Wasserzähler eingebaut sind. In den Parzellen, wo die Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird die Wasserleitung mit einem Stopfen versehen und verplombt.
Mitglieder, die am 14.04.2007 nicht anwesend sein können, müssen vor dem Ablesetermin die Ablesung des Wasserzälers in ihrer Parzelle mit dem Obmann klären.
Die Wasserzähler sind It. Beschluß 06/2003 Eigentum des jeweiligen Pächters und selbst zu beschaffen und zu kontrollieren, daß eine ordnungsgemäße Zählung erfolgt.

06/2007 Teilnahme am Wettbewerb des Stadtverbandes Erfurt
Der Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V. hat für das Jahr 2007 einen Wettbewerb der Kleingärtnervereine der Stadt Erfurt ausgeschrieben. Bewertet werden dabei die Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes in Bezug auf die "Kleingärtnerische Nutzung" die Einhaltung des Umweltschutzes, Sauberkeit des Umfeldes Gestaltung und Sauberkeit der Wege Einfriedungen Sauberkeit in den Parzellen Baumschnitt, Einhaltung der Gesetzlichkeiten bei den Baumaßnahmen, Durchführung von Mitgliederversammlungen, Leitung des Kleingärtnervereines, udgl. mehr..
Die Mitglieder stimmen der Teilnahme am Wettbewerb 2007 zu.


Beschlüsse 2005

11/2005 Berechnung der Verluste bei der Wasserversorgung
Trotz großer Anstrengungen des Vorstandes und der Mitglieder der Kommission konnten die Wasserverluste, die weit über dem Durchschnitt liegen, nicht ermittelt werden. Die Sommerleitung und der damit verbundene Ausbau der Zähleinrichtungen jährlich, läßt eine Verplombung der Zähler aufgrund des hohen Stundenaufwandes nicht zu. Die Verrechnung der Wasserverluste ist unumgänglich. Auf der Grundlage des § 9.4. der Satzung wird deshalb festgelegt, daß die Wasserverluste, die über 5 % hinausgehen auf die Mitglieder je Parzelle umgelegt werden. Diese Festlegung wird ab der Abrechnung für die Wasserversorgung 2006 wirksam.
Werden Wasserzähler ohne Kenntnis des Obmannes der Gruppe, bzw. des Vorstandes gewechselt, sind vom Pächter 50 EURO an den Verein zu zahlen.

10/2005 Verbindlichkeit der übergebenen Rechnungen.
Im Oktober jeden Jahres zur Mitgliederversammlung werden den Mitgliedern die Rechnungen für die Pacht. Beitrag, Umlagen, Versicherungen, Grundsteuer udgl. fur das Folgejahr und die Abrechnungen für Wasserverbrauch, Pflichtstunden und der Verbrauch an Elektroenergie für das zu Ende gehende Jahr übergeben.
Im November gibt es an einem Wochenende-Samstags und Sonntags- die Möglichkeit eventuell vorhandene Differenzen zu klären und damit die Verbindlichkeit der Rechnungen zu bestätigen.
Der endgültige Termin der Bezahlung der Rechnungen ist immer der 15. Dezember eines jeden Jahres.
Werden von den Mitgliedern bis zum 15.12. des jeweiligen Jahres mit den Vorstand keine Gespräche geführt um eventuell vorhandene Differenzen zu klären, bzw. kein Widerspruch eingelegt, dann gelten die Rechnungen als verbindlich und sind bis zum festgelegten Termin zu bezahlen.

09/2005 Verrechnung von Straßenreinigungskosten und Winterdienst
Ãœber den Stadtverband der Kleingärtner wurde informiert, daß durch die Stadtverwaltung Erfurt für die Erschließung unserer Gartenanlage über die Leipziger Straße, Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstkosten jährlich zu entrichten sind. Diese Kosten werden mit der Jahresrechnung im Oktober jeden Jahres den Mitgliedern in Rechnung gestellt und sind wie alle anderen Kosten jeweils bis zum 15. Dezember zu bezahlen. Die Gesamtkosten betragen jährlich 741 € für den Verein und werden je Parzelle mit 4,88 € umgelegt. Die Nachzahlung für das Jahr 2004 und die Zahlung für das Jahr 2005 werden von den Obleuten bei der Ablesung der Zähleinrichtungen Anfang April 2005 von den Mitgliedern einkassiert.
Der Vorstand schlägt eine Rundung auf 10 € vor

07/2005 Verbrauchserfassung Gartenwasser und Elektroenergie
Die Ablesung der Zähleinrichtungen für das verbrauchte Gartenwasser und die verbrauchte Elektroenergie erfolgt jeweils am letzten Sonnabend im August jeden Jahres durch die Obleute. Mitglieder, die an diesem Tag nicht anwesend sein können, müssen die Ablesung mit dem Obmann vor dem Ablesetermin vereinbaren. Steht am Ablesetag das Zählergebnis für Gartenwasser und Elektroenergie nicht zur Verfügung, dann ist der jeweilige Pächter zur Zahlung von 10 € Ordnungsgeld verpflichtet. Die Obleute haben spätestens am folgenden Sonntag die Ableseergebnisse der gesamten Gruppe dem Vorstand zu übergeben.
Der Beschluß 05/2063 wird damit außer Kraft gesetzt.

06/2005 Abschlagszahlungen für die Entrichtung der Pacht, Beitrag udgl..
In den letzten Jahren teilten Mitglieder dem Vorstand mit, daß sie nicht in der Lage sind die "Finanziellen Leistungen" bis zum 15.12. des Jahres auf das Konto des Vereines einzuzahlen.
Mit der Rechnungslegung. mit Termin 15.12.2oo4, ist die rückständige Summe angestiegen.
Durch den Vorstand werden keine Zustimmungen mehr gegeben, daß erst nach dem 15.12. die Einzahlungen erfolgen können. Deshalb schlägt der Vorstand vor, daß Mitglieder aufgrund Ihrer sozialen Lage mit dem Vorstand Vereinbarungen abschließen sollten, in denen monatliche Abschlagszahlungen geregelt werden.
In gleichbleibenden Belastungen monatlich von Januar bis Oktober ergebe sich dann bis zum 15.12. nur noch ein Differenzbetrag zur Rechnungssumme. Die Höhe der Abschlagszahlung wird mit dem Mitglied bei Abschluß der Vereinbarung nach dem Vorjahreswert festgelegt.
Die Überweisungen sind auf das Konto des Vereines bei der Sparkasse Mittelthüringen 130088994, BLZ 82051000 vorzunehmen.

05/2005 Veränderung der Aufnahmegebühr.
Die Aufnahmegebühr bei Neuaufnahmen von Mitgliedern wird ab dem 20.03.2005 auf 42 € festgelegt. Als Gegenleistung für die Erhebung der Aufnahmegebühr erhalten alle als Mitglied aufgenommenen Personen eine Chronik des Vereines ausgehändigt.
Der Vorstand verspricht sich davon eine bessere Einordnung der neu. Aufgenommenen in die Gemeinschaft des Vereines.

04/2005 Durchführung eines Gartenfestes
Das Gartenfest wird vom 29.07. bis 31.07.2005 durchgeführt 29.07.2005 Mitglieder, die eine Karte erwerben, nehmen an der Veranstaltung im Vereinshaus teil. Abendessen mit anschl. gemütlichem Beisammensein ab 18°° Uhr. 30.07.2005 Am Vormittag Aufbau der erforderlichen Ein- und Ausrüstungen. Ab 14°° Uhr Durchführung von Spielen für Kinder und Erwachsene. Ausgabe und Verkauf von Kuchen, Bratwürsten, Fischbrötchen, Eis udgl. mehr. Ab 17°° Uhr wird zum Tanz aufgespielt. 31.07.2005 Ab 9°° Uhr im Vereinshaus Preisskat. Gegen 13°° Uhr Auswertung und Preisverteilung. Im Finanzplan werden dafür 1.000,00 EURO vorgesehen. Der Vorstand wird beauftragt das Fest vorzubereiten. Die Marken für die Veranstaltung am 22.07.2005 und für Fischbrötchen, Kuchen udgl. werden durch die Obleute gegen Bezahlung ausgegeben.


Beschlüsse 2004

06/2004 Erhebung von Mahngebühren, einschl. Kostenrückerstattung
In den letzten beiden Jahren gibt es vermehrt Versäumnisse durch Mitglieder bei der Bezahlung der finanziellen Leistungen, bei der Bekanntgabe von Anschriftenänderungen udgl. mehr. Auf der Grundlage des § 9.5. sind die Mahngebühren den betreffenden Mitgliedern in Rechnung zu stellen, einschl. der angefallenen Kosten. Der Mindestbetrag wird für eine schriftliche Mahnung mit 5,00 EURO festgelegt. Für die Ermittlung von Anschriften über das Einwohnermeldeamt kommen ebenfalls 5,00 EURO zur Verrechnung. Weiter werden den betreffenden Mitgliedern die Kosten für die Straßenbahn, bzw. die gefahrenen Kilometer mit dem PKH in Rechnung gestellt.

05/2004 Anbau eines Schuppens
Zur Unterbringung der Materialien des Gartenfestes ist erforderlich an das Vereinshaus rechts einen Schuppen anzubauen, einschl. eines fest integrierten Schießstandes. Der Schuppen hat eine Länge von 8,00 m und eine Breite von 4,00 m. An der Traufe ist eine Höhe von 2,60 m und am First von 3,20 m erforderlich. . Die Stützen für die Leichtbauwände werden auf Einschlaghülsen gestellt. Die Kantholzkonstruktion wird mit Fase- bzw. Stabbrettern verkleidet. Dach besteht aus Rauhspund und Pappe. Der Fußboden wird mit Gehwegplatten auf Sand hergestellt. Die gesammte Holzkonstruktion und Verkleidung erhalten einen Anstrich mit Holzschutzmitteln. Im vorderen Bereich wird der Schießstand 2,00 m breit abgeteilt und entsprechend der bestehenden Bestimmungen verkleidet. Das Gelände ist höhenmäßig anzupassen. Die Gesamtkosten wurden mit 1.5oo,oo EURO ermittelt. Der Vorstand wird beauftragt, den Anbau durchzuführen.


Beschlüsse 2003

11/2003 Einzahlung Grundsteuer
Durch das Finanzamt werden zur Zeit die Grundsteuermeßbescheide für die Nutzung des Bodens für die Kleingärtnervereine erarbeitet. Die Veranlagung erfolgt rückwirkend ab 1999. Durch den Kleingärtnerverein sind Anfang 2004 insgesamt 6 - Jahresraten einschl. 2004 von rund 6.600 EURO einzuzahlen. Der Kleingärtnerverein berechnet für die einzelnen Parzellen den jeweiligen Anteil. Die Grundlage der Berechnung ergibt sich aus dem Bundeskleingartengesetz S 5,5 der Heiterberechnung von öffentlich-rechtlichen Lasten. Durch die Pächter der Parzellen sind die It. Schreiben mitgeteilten Beträge bis zum 31.03.2004 auf das Konto des Vereines einzuzahlen.

07/2003 Regelung zur Durchführung von Pflichtstunden Pflichtstunden werden durch den Vorstand entsprechend der notwendigen Arbeiten eingeladen. Mitglieder, die den Einladungen nicht nachkommen oder nicht nachkommen k6nnen, sollten den Vorstand verständigen. Bei Fernbleiben vom Arbeitseinsatz, ohne daß der Vorstand vom Mitglied verständigt wurde, erfolgt im laufenden Jahr keine Einladung durch den Vorstand mehr. Das Mitglied muß dann selbst die Durchführung von Pflichtstunden mit dem Vorstand regeln. Diese Maßnahme ist deshalb erforderlich, um so sparsam wie irgend möglich zu sein (Einsparung von Porto) Die Einsätze zu Pflichtstunden werden von einem Vorstandsmitglied geleitet.

06/2003 Verantwortlichkeit der Brauchwasserleitung Die innerhalb des Vereines verlegte Brauchwasserleitung in den wegen ist Vereinseigentum. Dazu zählen die Anschlüsse zu den Parzellen. (3 m von Mitte Weg aus gemessen, im rechten Winkel zur jeweiligen Parzelle, verlegt 1“ Gewinderohr) Außerdem die Verteilungsleitung innerhalb der Gruppe 13, die durch die Parzellen 156 ; 155, 154 ,.15o verlegt wurde. Für diese Leitungsführung (Ringleitung = Stahlrohr 80 mm 6, Stichleitungen, beginnend von der Ringleitung durch die Gruppenwege mit verzinktem Gewinderohr 2“ auf 11/2“ auf 1" zum Mittelweg der Anlage hin reduziert) ist der Verein verantw0rtlich und zur Erhaltung verpflichtet.
Die jeweilige Gartenleitung, beginnend nach der 3 m langen Stichleitung 1" Gewinderohr ab Mitte Weg ist Eigentum des Pächters der Parzelle. Im Regelfall wurde die Leitung in der Parzelle auf 1/2" reduziert. Unmittelbar daran ist ein Absperrventil und die Zähleinrichtung bis zum 15.04.2004 auf den Parzellen einzubauen, wo diese Einrichtungen weiter innerhalb der Parzelle, installiert sind. Auftretende Wasserverluste ab 3 m in diesen Leitungen werden vom Vorstand ermittelt und dem jeweiligen Pächter in Rechnung gestellt.


Beschlüsse 2001

12/2001 Mitglieder erhalten
für mehr geleistete Stunden 6,00 € vergütet, 1,5 € sind als pauschale Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen.

11/2001 Nicht geleistete Pflichtstunden
sind den Mitgliedern ab dem Jahr 2002 mit 7,50 € in Rechnung zu stellen.

Kleingartenverein "Freundschaft am Galgenberg" e.V.
Leipziger Straße, 99085 Erfurt