Ende der fünfziger Jahre wurde unsere Gartenanlage an das Netz des VEB Energieversorgung Erfurt angeschlossen. Um die Versorgung mit Strom zu
ermöglichen, musste eine Transformatorenstation (am Haupteingang rechts) und die Freileitungstrasse (Betonmasten) errichtet werden. Zur
damaligen Zeit War eine solche Baumaßnahme zur Versorgung einer Gartenanlage fast unmöglich. Erhebt sich die Frage, Wieso wurde die Anlage doch
gebaut und noch dazu in so kurzer Zeit? Zu verdanken haben wir diese Errungenschaft dem Gartenfreund Werner Sult, Parzelle 21. Gartenfreund
Sult wohnte ganzjährig in seiner Parzelle. Er war im Schichtdienst bei der Deutschen Reichsbahn beschäftigt. Ausgehend von diesen Fakten wandte
er sich mit einer Eingabe an den Vorsitzenden des Staatsrates der DDR. Wie so oft in der damaligen Zeit führte auch diese Eingabe zum Erfolg!
Kurzfristig wurde die Gartenanlage an das öffentliche Netz angeschlossen. In der Folge stellten interessierte Pächter bei der Energieversorgung,
bzw. bei zugelassenen Elektrofirmen, den Antrag auf Anschluss an das Netz. Die Kosten, in der Regel zwischen 300,- und 500,- Mark, wurden in
den meisten Fällen von den Pächtern übernommen. In späteren Jahren gingen diese Anlagenteile in das Eigentum des VEB Energieversorgung über.
Um die Kosten für den Anschluss der Parzellen so gering als möglich zu halten, schlossen sich die Pächter, deren Parzellen aneinander grenzten,
zusammen und errichteten einen gemeinsamen Anschluss. So kommt es, dass nicht selten 4 Kabelanschlüsse auf einem Freileitungsmast liegen oder
Luftkabel von Gartenhaus zu Gartenhaus verlaufen. In späteren Jahren schlossen auch einige Gartenfreunde ihre Parzellen illegal über einen
Zwischenzähler an der Nachbarparzelle an. Solche und andere Eigeninitiativen führten auch dazu, dass die gesetzlich vorgegebenen
Anschlussbestimmungen nicht immer eingehalten wurden. Bei von den sich verantwortlich fühlenden Elektrikern der Anlage durchgeführten Kontrollen
werden noch heute solche Mängel festgestellt. Da ein Teil unserer Parzellen von der 110 kV Hochspannungsleitung überspannt wird, können diese
Parzellen nicht durch eine Freileitung erschlossen werden. Deshalb musste die Versorgung über Erdkabel erfolgen. Bis zum Jahr 1990 beglich jeder
Kunde der Energieversorgung Erfurt seinen jährlichen Verbrauch mit dem Energiebetrieb eigenverantwortlich. Es wurde eine Grundgebühr von 60 Pfennig
pro Wohnraum sowie ein Betrag von 8 Pfennig pro Kilowattstunde berechnet. Nach der politischen Wende und mit der Wiedervereinigung Deutschlands
änderten sich diese Modalitäten schlagartig. Jeder Kunde zahlt für den Elt.-Zähler, welcher Eigentum des Energieversorgers ist, eine Zählergebühr
sowie einen Betrag für die Verfügbarkeit des Stromes, wann immer wir einen Verbraucher einschalten. Diese Kosten fallen unabhängig von der Höhe
des Verbrauches jährlich an und betrugen pro Kalenderjahr 110,- Mark! Die verbrauchte Kilowattstunde kostete 0,19 M. Für unsere zu diesem
Zeitpunkt vorhandenen ca. 140 Anschlüsse lässt sich schnell übersehen, wie hoch die festen Kosten waren. Um hier eine Besserung der Belastung
unserer Mitglieder zu erreichen, verhandelte unser Vorsitzender, Heinz Klopfer, mit der ENAG, um die Versorgungsanlage kostenlos in die
Rechtsträgerschaft des Vereins zu überführen. Als technische Voraussetzung musste ein Hauptzähler in Verbindung mit dem zugehörigen Wandlersatz
installiert werden.
Für die Verrechnung der Stromkosten ergibt sich daraus, dass nur noch einmal jährlich die Zählerkosten und einmal die Wandlerkosten zum Ansatz
kommen. Weiterhin mussten die Zähler in den Parzellen durch die Nutzer von der ENAG abgekauft werden. Sie dienen jetzt als Zwischenzähler zur
Verbrauchsabrechnung mit dem Verein. Die Übertragung erfolgte im Herbst 1992. So wie in den Haushalten, muss auch der Verein monatlich einen
Pauschalbetrag an die Stadtwerke zahlen. Die Abrechnung erfolgt einmal im Jahr. Um die Mittel für den monatlichen Pauschalbetrag zur Verfügung
zu haben, zahlten die Mitglieder eine einmalige Umlage an den Verein. Mittels Urkunde wurde ihnen diese Zahlung bestätigt. Gegen Vorlage dieser
Urkunde erhält das Mitglied bei Pächterwechsel dieses Geld zurück. Übrigens, wer diese erwähnte Trafostation suchen sollte, kann sie nicht
mehr finden. Sie wurde im Zuge der Netzbereinigung durch die Stadtwirtschaft GmbH Strom ca. 2002, ebenso wie die durch die Gruppe 12 führende
10 000 Volt-Trasse, abgerissen. Unsere Anlage wird jetzt durch die Trafostation, welche zwischen unserer Anlage und der Anlage „Nordstrandblick“
steht, versorgt.
Aus Protokollen: Der Anschluss des Vereinshauses erfolgte bereits 1975. Diese Leistungen wurden durch die Städt. Energieversorgung durchgeführt. Die Versorgung der einzelnen Gruppen mit Elektroenergie war allerdings deren eigene Angelegenheit. Daraus ergab sich, dass zu unterschiedlichen Zeiten die Lauben angeschlossen werden konnten. In einigen Fällen legten die Pächter auch keinen Wert auf einen Elt.-Anschluss. So wurden die Parzellen 112 und 115 erst im Jahr 1990 angeschlossen. Ein Problem hierbei war auch die Beschaffung der Masten für die Freileitung. In der Regel wurden alte ausgebaute und noch verwendbare Masten einschließlich Betonschuh verwendet. Diese Masten sind heute noch dienstbar.