Mit der Wiedervereinigung Deutschlands gab es auch im Kleingartenwesen tiefgreifende Veränderungen. Alles wurde anders. Der VKSK als
Dachorganisation der Kleingärtner wurde aufgelöst. Die Gründung von Vereinen auf Grund der Gesetzgebung der BRD wurde erforderlich.
So mussten auch wir aus der Kleingartenanlage „Freundschaft“ einen Kleingartenverein gründen.
In der Mitgliederversammlung vom 20.05.1990 stimmten die Mitglieder dem vorgelegten Statut und der Gartenordnung zu. Die Stärke des
Vorstandes wurde ebenso diskutiert, wie die der Revisionskommission. Sechs Vorstandsmitglieder und drei Mitglieder der Revisionskommission
wurden gewählt. Außerdem bestätigten die Mitglieder die vorgelegten Beschlüsse, wie Finanzplan, jährliche Umlagen, die Parkordnung usw.
Zwei Delegierte für die Stadt-Delegiertenkonferenz wurden ebenfalls gewählt und der Beitritt zum zu wählenden Stadtverband beschlossen.
Für alle Vereine und Kleingärtner wurde das BKGG die verbindliche gesetzliche Grundlage. Die Arbeit des Vorstandes wurde Dank des Vorsitzenden,
Heinz Klopfer, rechtzeitig auf die neue Situation ausgerichtet. Und so verlief der Übergang zum BKGG ohne Komplikationen. Die Finanzlage war
schon durch den Beschluss zur Rückzahlung von 200,00 DM je Parzelle an die Mitglieder in einer Versammlung geklärt. Diese Maßnahme sah der
Vorstand als dringlich an, da nicht klar war, wie das Vereinsvermögen eingeordnet werden würde. Am 28.03.1992 wurde die Umstellung der
Elektroenergie auf Gemeinschaftszählung und eine Satzungsänderung beschlossen. Aus Unkenntnis wurde die Satzung nicht an das Vereinsregister
gegeben. So wurde in der Versammlung vom 31.10.1993 die Satzung und Gartenordnung nochmals diskutiert und beschlossen. Damit stand dann nichts
mehr im Wege zur Eintragung in das Vereinsregister. Nach Ablauf von vier Jahren wurde am 20.03.1994 der Vorstand und die Kassenprüfer neu gewählt.
Auch diese Änderung musste dem Vereinsregister zur Eintragung gemeldet werden. 1997 zur Mitgliederversammlung am 23.03. wurde auf Grund neuer
Erkenntnisse eine Überarbeitung der Satzung vorgeschlagen. Die Mitglieder stimmten der Satzung 1997 einstimmig zu. Diese Satzung ist auch heute
noch die Grundlage des Vereines. Ein Jahr später musste nach Ablauf von vier Jahren der Vorstand und die Kassenprüfer wieder gewählt werden, was
sich im Jahre 2002 wiederholte. Die nächsten Wahlen zum Vorstand und der Kassenprüfer stehen im März 2006 auf der Tagesordnung. Hatte der Vorstand
alle anfallenden Arbeiten der vergangenen Jahre durch hohe Sachkenntnis und einer immer auf Ehrlichkeit ausgerichteten Mitarbeit mit den
Mitgliedern gemeistert, so gab es auch bei der Umrechnung aller Zahlungen der Mitglieder auf EURO keine Probleme. Zum besseren Verständnis wurden
alle noch bestehenden Beschlüsse erfasst und in einem Informationsmaterial an die Mitglieder gegeben. Die jährlich zu fassenden neuen Beschlüsse
werden dann entsprechend zugeheftet. Damit erhielten alle Mitglieder die Möglichkeit Vergessenes nachzulesen.
Um die großen Leistungen der Mitglieder im Zusammenhang aufzuzeigen, hier eine Auflistung der seit 1990 durchgeführten Maßnahmen:
Alles zusammengerechnet und in EURO ausgedrückt sind das rund 45.000,00 EURO - nur die finanziellen Aufwendungen. Alle Arbeiten wurden durch
Mitglieder unseres Vereines durchgeführt. Hätten die Arbeitsaufwendungen auch bezahlt werden müssen, hätten wir als Verein das niemals
durchführen können. Ein Betrag von rund 70.000,00 Euro wäre dazu nötig gewesen. Außer den hier aufgeführten Investitionen und Reparaturen gibt
es noch die immer wieder erforderlichen Kleinreparaturen als Instandhaltungen bezeichnet.
Jedes Mitglied hatte aus der Zeit vor 1990 noch eine Urkunde über ein Guthaben von 100,00 M. Mit den eingezahlten 115,00 DM für die Umstellung
der Elektroenergie und den 69,00 DM für die Sanierung des Vereinshauses wurde dann vom Vorstand die neue Urkunde über 120,00 EURO allen
Mitgliedern übergeben.
Die Entwicklung der eingezahlten Beträge der Mitglieder für das Betreiben der Wasser- und Elektroenergieversorgungsanlagen zur Bezahlung der
Abschlagsrechnungen stellt sich wie folgt dar:
1991 schlug der Vorstand vor, in Zukunft nur noch den Verbrauch der Leistungen zu verrechnen. Die Mitglieder stimmten zu und zahlten an den
Verein für die Wasserversorgung und für die Versorgung mit Elektroenergie je 40,00 DM als eine Art zinsloses Darlehen.
Der Vorstand stellte den Mitgliedern eine Urkunde aus, die besagte, dass das eingezahlte Geld bei Abgabe der Parzelle nach Vorlage der Urkunde
zurückgezahlt wird. Nach Einführung des EURO wurde diese Urkunde über 2 X 40,00 DM durch eine neue Urkunde über 41,00 EURO ersetzt.
Nach der Beschlussfassung im Oktober 2003 wurden die Abschläge auf Grund der erhöhten Verbrauchszahlen um nochmals 34,00 EURO erhöht. Dadurch erhielten die Mitglieder entsprechend der Einzahlung dann die noch gültige Urkunde über 75,00 EURO. Auf dieser Urkunde wurde ebenfalls vermerkt, dass bei Abgabe der Parzelle der Betrag zurückgezahlt wird.
Der im Interesse der Mitglieder geschaffene Lagerplatz für Grünabfalle löste schnell die Frage, wohin mit den Abfällen vom Heckenschnitt, vom
Verschneiden der Bäume oder auch vom Roden von Obstbäumen. Stämme und dickere Äste wurden traditionsgemäß als Heizmaterial für das Vereinshaus
genutzt.
Das Kleinmaterial brauchte jeder Gartenfreund nicht mehr selbst zu entsorgen. In der Zeit vor der Wende wurde viel verbram1t. Die Gartenfreunde
hielten sich hier aber nicht an die Festlegungen und verbrannten auch nasses Laub mit großer Rauchbelästigung für die anderen Kleingärtner.
Auf dem zentralen Sammelplatz, rechts vom Vereinshaus, konnten jederzeit Grünabfälle abgelagert werden. Ein kleiner Schredder mit Benzinmotor
wurde angeschafft, um das Grünmaterial zerkleinern zu können. Kompostmieten wurden aufgesetzt und es war angedacht, das verrottete Material
wieder an die Kleingärtner zurückzugeben. Davon wurde jedoch wenig Gebrauch gemacht. Der Holzplatz wurde aber durch die Mitglieder voll angenommen,
weil es für jeden Einzelnen eine gute Möglichkeit war, die Parzelle sauber zu halten. Der Anfall wurde teilweise so groß, dass wir große Schredder
mieten mussten. Die Kompostmieten nahmen größere Formen an. Es wurden aber auch ganz heimlich Abfälle anderer Art gleich mit entsorgt. Von
Krankheiten befallene Tomaten, Blechbüchsen, kleiner Eisenschrott, alte Koffer, Schnittmaterial von Strauch- und Kletterrosen udgl. mehr.
Dieser Zustand konnte nicht länger geduldet werden. Belehrungen und Appelle an die Vernunft der Gartenfreunde über viele Jahre hinweg in
Versammlungen und durch Aushänge brachten nicht den gewünschten Erfolg. Diese unliebsamen Handlungsweisen einzelner, nicht zu ermittelnder
Gartenfreunde, mussten durch zusätzliche Arbeitseinsätze bereinigt werden. Wenige Gartenfreunde der Nachbaranlagen fanden den Platz ebenfalls
sehr nützlich und entledigten sich ihres Grünabfalls, wenn auch in kleinen Mengen. Durch das größer werdende Aufkommen wurde mit Großcontainern
die Abfuhr nach Schwerborn organisiert und auf die Mitglieder die Transportkosten umgelegt und zurückgefordert. Die Verunreinigungen blieben
und die abgelagerten Grünteile wurden immer größer - zum Teil ganze Baumkronen. Die zum Beladen eingesetzten Gartenfreunde mussten nun noch
zusätzlich den abgelagerten Baumschnitt zerkleinern, damit auch genügend Tonnage im Container abgefahren werden konnte. Die angefallenen Kosten
belasteten natürlich auch die Mitglieder, die nichts oder kaum etwas ablagerten. So nahm es nicht Wunder, dass der Vorstand einen Beschlussentwurf
vorbereitete, der die Auflösung der zentralen Sammelstelle zum Inhalt hatte. Mit Beschluss 19/2001 wurde festgelegt, dass der letzte Container am
09.03.2002 abgefahren wird. Danach ist die Ablagerung von Grünmaterial untersagt. So endete eine gute Sache, welche einst für die Erleichterung
der Arbeit der Gartenfreunde gedacht war, durch die Unvernunft einzelner Mitglieder.
Im Jahr 2003 überraschte die Kleingärtner das Finanzamt mit der Verrechnung einer jährlich zu zahlenden Grundsteuer für die dem Verein zur
Verfügung gestellte gesamte Fläche der Kleingartenanlage. Bekannt war den Kleingärtnern seit 1994, dass diese Maßnahme angedacht war. Entsprechend
der gültigen Gesetzgebung wurden dabei Verrechnungen ab dem Jahr 1999 vorgenommen. Die Errechnung für eine 400 m2 große Parzelle ergab bei der
Umrechnung auf den einzelnen m2 für 1999 bis 2002 einen Wert von 0,0175 EURO. Der Hebesatz für diese Jahre betrug in Erfurt 350 %. Für die Jahre
danach wurde der Hebesatz auf 370 % verändert. Daraus ergeben sich dann jährliche Werte von 0,086 EURO/ml für die Jahre 2003 und 2004. Allen
Mitgliedern wurde entsprechend der Parzellengröße eine Berechnung zugestellt mit dem Zahlungsziel 31.03.2004. Für die anfangs erwähnte 400 m2-
Parzelle ergab das insgesamt einen Betrag von 42,88 EURO finanzielle Belastung. Diese Maßnahme ist abgeleitet vom § 5.5 des BKGG aus der
Weiterberechnung von „Öffentlich-rechtlichen Lasten“ an die Nutzer von Grundstücken.