Geschichte



Im Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter gab es für alle Gartenanlagen der DDR die gleichen Festlegungen und gesetzlichen Bestimmungen, ganz gleich ob die Anlage in Erfurt, Magdeburg oder in anderen Städten oder Gemeinden war. So gab es, um nur einige zu nennen, ein einheitliches Statut, einen einheitlichen Nutzungsvertrag udgl. mehr.
Das Zivilgesetzbuch der DDR spielte naturgemäß ebenfalls eine wesentliche Rolle. Dazu kamen dann auf die jeweilige Gartenanlage zugeschnittenen Beschlüsse. Die Gartenanlage War verpflichtet, jährliche korrigierte Mitgliederlisten an den Kreisvorstand des VKSK zu geben. Die Wahlen in der Gartenanlage, des Vorstandes und der Revisionskommission wurden durch den Verband bestimmt und festgelegt. Alle Personen die Mitglied werden wollten, musste der Vorstand erstmal aufnehmen, unabhängig davon, ob das Mitglied in absehbarer Zeit einen Garten erhalten konnte. Aufgrund der direkten Unterstellung bis zum Verband in Berlin ließe sich noch vieles anführen.

... ab 1990

Nach der Wende 1990 änderten sich für die Gartenanlagen die rechtlichen Grundlagen. Die Vereine wurden selbstständig. Der Verein mit dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter mussten in das Vereinsregister des Kreisgerichtes eingetragen werden. Voraussetzung dazu waren lt. der Vereinsgesetzgebung ein Statut oder eine Satzung entsprechend den Merkmalen eines Vereines. Die Gartenordnung - durchaus unterschiedlich - ist gesetzlicher Bestandteil der Satzung. Durch die Eintragung im Vereinsregister sind der Vorsitzende und der Stellvertreter die juristischen Personen des Vereines.
Als wichtigstes Gesetz nach dem Vereinsgesetz gilt das Bundeskleingartengesetz (BKGG) mit den ausgeführten Kommentaren zur Gesetzgebung sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Nachbarschaftsrecht und weitere Landesgesetze.

Kleingartenverein "Freundschaft am Galgenberg" e.V.
Leipziger Straße · 99085 Erfurt